NUTZUNGSBEDINGUNGEN VON ZOOM

Gültig ab: 11. August 2023

Lesen Sie diese Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) und die Beschreibung der Zoom Dienste (zusammen „Vereinbarung“) sorgfältig. Diese Vereinbarung zwischen Ihnen und Zoom Video Communications, Inc. sowie seinen verbundenen Unternehmen („Zoom“, „wir“, „uns“ oder „unser“) regelt Ihren Zugang zu unseren Diensten und unserer Software sowie deren Nutzung, sofern zwischen Ihnen und Zoom kein schriftlicher Rahmen-Abonnementvertrag (MSA) geschlossen wurde, der in diesem Fall an die Stelle dieser Nutzungsbedingungen treten und Ihren Zugang zu unseren Diensten und unserer Software sowie deren Nutzung regeln würde. Sie können diese Vereinbarung in Ihrem oder im Namen einer juristischen Person abschließen. Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen einer juristischen Person abschließen, bestätigen Sie, dass Sie ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter sind, der befugt ist, diese juristische Person an diese Vereinbarung zu binden. Alle Verweise auf „Sie“ und „Ihr“ in dieser Vereinbarung beziehen sich auf die Person, die dieser Vereinbarung als Einzelperson zustimmt, bzw. auf die juristische Person, für die der Vertreter handelt. Für die in dieser Vereinbarung großgeschriebenen Begriffe gelten die Definitionen, die im entsprechenden Abschnitt, in der Beschreibung der Zoom Dienste oder in Abschnitt 34 unten aufgeführt sind.

Wir können die Dienste und Software über Zoom Video Communications, Inc., unsere verbundenen Unternehmen oder beide zur Verfügung stellen. Sie können die Dienste und Software nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung nutzen.

LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG, DA SIE UNTER ANDEREM FOLGENDES BEINHALTET: (i) in Abschnitt 27, dass Sie und Zoom bestimmte Ansprüche schiedsrichterlich entscheiden werden, anstatt vor Gericht zu gehen, und dass Sie keine Sammelklagen gegen Zoom erheben werden, (ii) in den Abschnitten 12 und 14, dass bestimmte Bedingungen in Bezug auf wiederkehrende Abonnementgebühren und automatische Verlängerungen gelten, (iii) in Abschnitt 15, dass Zoom Änderungen, Streichungen und Ergänzungen an diesen Nutzungsbedingungen und unserer Beschreibung der Dienste vornehmen kann, und (iv) in Abschnitt 26, dass Sie Zoom von bestimmten Schäden freistellen und auf Ihr Recht verzichten, diese von Zoom ersetzt zu bekommen. Sie bestätigen, dass Sie ausschließlich ein Konto einrichten oder die Dienste und Software nutzen, wenn Sie zustimmen, rechtlich an die hierin enthaltenen Bedingungen gebunden zu sein. Durch Ihre Annahme dieser Vereinbarung entsteht ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und Zoom.

  1. KONTOINFORMATIONEN, WEITERGABE 
  2. 1.1 Registrierung, Benutzername und Kennwörter. Um sich für die Dienste und Software zu registrieren und darauf zuzugreifen oder sie zu nutzen, müssen Sie möglicherweise Angaben zu Ihrer Person machen. Sie sichern zu und gewährleisten, dass diese Informationen, einschließlich der Kundendaten, korrekt und vollständig sind und bleiben und dass Zoom keine Haftung für Fehler und Auslassungen in Ihren Kundendaten übernimmt. Ebenso können Sie dazu aufgefordert werden, einen Benutzernamen und ein Kennwort zu wählen, um auf die Dienste und Software zuzugreifen oder diese zu nutzen. Wir können einen solchen Benutzernamen oder ein solches Kennwort nach unserem alleinigen Ermessen ablehnen oder von Ihnen verlangen, es zu ändern. Sie sind alleine dafür verantwortlich, die Sicherheit Ihres Benutzernamens und Ihres Kennworts zu wahren, und verpflichten sich, diese nicht an Dritte weiterzugeben oder ihnen zugänglich zu machen.

    1.2 Verbot der gemeinsamen Nutzung. Sie sind nicht berechtigt, ein Konto, Host-Rechte oder andere Benutzerrechte für andere Personen freizugeben, es sei denn, dies wurde von Zoom vorher ausdrücklich schriftlich genehmigt. Sie sind nicht berechtigt, Anmeldedaten oder Kennwörter, die sich auf das Vorstehende beziehen, gegenüber anderen Personen freizugeben. Sie bestätigen, dass die Freigabe solcher Rechte streng verboten ist. Ihr Recht, die Dienste und Software zu nutzen oder darauf zuzugreifen, gilt für Sie persönlich und ist nicht abtretbar bzw. übertragbar. Sie sind nicht berechtigt, ein Konto, Host-Rechte oder andere Benutzerrechte an eine andere Person abzutreten oder zu übertragen, ausgenommen (i) bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder (ii) wenn Zoom dem vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

  3. BESTELLUNG DER DIENSTE
  4. 2.1 Bestellformular. Sie können die Dienste über ein von Zoom genehmigtes und zulässiges Online-Registrierungs- oder Bestellformular (jeweils ein „Bestellformular“) bestellen. Jede Bestellung der Dienste, die gemäß einem Bestellformular erfolgt, unterliegt den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Ein Bestellformular kann zusätzliche oder abweichende Bestimmungen, Bedingungen und Informationen zu den von Ihnen bestellten Diensten enthalten, die von Zoom genehmigt und festgelegt wurden. Bei Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen dieser Vereinbarung und einem Bestellformular, das von Zoom genehmigt und festgelegt wurde, hat das entsprechende Bestellformular Vorrang gegenüber dieser Vereinbarung, und zwar in dem Umfang, der zur Lösung der Widersprüche oder Unstimmigkeiten erforderlich ist. Zoom stellt die in Ihrem Bestellformular aufgeführten Dienste sowie die Standard-Updates für die Dienste zur Verfügung, die wir ähnlich gelegenen Kunden in derselben geografischen Region während der jeweiligen ersten Abolaufzeit oder der dann gültigen Verlängerungslaufzeit ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellen. Zoom kann nach eigenem Ermessen (i) die Dienste einstellen oder (ii) die Funktionen oder Funktionsfähigkeit der Dienste oder Software ändern.

    2.2 Mindestverpflichtung. Sie werden die in Ihrem Bestellformular angegebene Mindestmenge an Diensten für die Dauer der jeweiligen ersten Abolaufzeit oder der dann gültigen Verlängerungslaufzeit in Anspruch nehmen. Jede rechtzeitige und vertraglich verfügbare Änderung der auf Ihrem Bestellformular angegebenen Dienste wird erst mit dem Beginn Ihrer nächsten Verlängerungslaufzeit wirksam, es sei denn, Sie beantragen eine Aufstockung der Dienste, die dann wie im entsprechenden Bestellformular angegeben in Kraft tritt.

    2.3 Ausstehende Beträge, Zahlungsverzug. Ohne unsere Rechte in dieser Vereinbarung, einschließlich der Abschnitte 12.7 und 14.3, einzuschränken, bestätigen Sie, dass Zoom nicht verpflichtet ist, neue Dienste, die in einem Bestellformular angegeben sind, zur Verfügung zu stellen, bis alle ausstehenden Beträge, die für bestehende Dienste fällig und geschuldet sind, vollständig bezahlt sind.

  5. ZUGANG UND NUTZUNG, SOFTWARELIZENZ
  6. 3.1 Zugang und Nutzung, Softwarelizenz. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung können Sie während der ersten Abolaufzeit oder der dann gültigen Verlängerungslaufzeit auf die Dienste zugreifen und diese nutzen, wie dies auf dem jeweiligen Bestellformular angegeben ist. Wenn der Zugang zu oder die Nutzung von Teilen der Dienste einen Download, die Nutzung oder die Installation von Zoom Software („Software“) erfordert oder ermöglicht, gewährt Zoom Ihnen eine eingeschränkte, widerrufliche, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht abtretbare, nicht unterlizenzierbare und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Software im Objektcode-Format auf einem kompatiblen Gerät ausschließlich für Ihren internen Gebrauch, um auf die Dienste während der jeweiligen ersten Abolaufzeit oder der dann gültigen Verlängerungslaufzeit zuzugreifen und diese zu nutzen. Sie bestätigen und stimmen zu, dass Ihr Zugang zu den Diensten und der Software und deren Nutzung gemäß diesem Abschnitt 3.1 (und wie in dieser Vereinbarung vorgesehen) nach dem alleinigen Ermessen von Zoom widerruflich erfolgt.

    3.2 Dokumentationslizenz. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Ihnen Zoom eine eingeschränkte, widerrufliche, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht abtretbare, nicht unterlizenzierbare und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der von Zoom bereitgestellten Produkt- und Dienstdokumentation („Dokumentation“) ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke in Verbindung mit der Nutzung der Dienste oder Software während der jeweiligen ersten Abolaufzeit oder der dann gültigen Verlängerungslaufzeit.

    3.3 Eigentumsverhältnis. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung bestätigen Sie, dass Ihnen die Dienste auf Basis eines Abonnements zur Verfügung gestellt werden und dass die Software und Dokumentation Ihnen im Rahmen einer eingeschränkten Lizenz zur Verfügung gestellt werden und beides nicht an Sie verkauft worden ist. Weiterhin bestätigen Sie, dass Sie ein Eigentums- bzw. anderes Recht, ein Besitzrecht oder einen Anteil an den Diensten, der Software oder der Dokumentation bzw. an den damit verbundenen Eigentumsrechten weder erworben haben noch erwerben werden. Jegliche Kopien der Software sind das ausschließliche Eigentum von Zoom. Die Software kann einen Code enthalten, der im Rahmen von Lizenzvereinbarungen Dritter Ihnen gegenüber lizenziert ist, einschließlich Open-Source-Software, die mit der Software verfügbar ist oder zur Verfügung gestellt wird. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, besitzt Zoom alle Rechte, Besitzrechte und Anteile an allen Upgrades, Erweiterungen, neuen Versionen, Änderungen und Modifikationen der Dienste oder Software, zusammen mit allen Ideen, sämtlicher Architektur, allen Algorithmen, Modellen, Prozessen, Techniken, Benutzeroberflächen, Datenbankdesigns, sämtlicher Datenbankarchitektur und sämtlichem „Know-how“, die die Dienste und Software beinhalten. Unter keinen Umständen wird Ihnen das Eigentumsrecht an den Diensten, der Software oder der Dokumentation oder einem Teil davon zugesprochen. Das Eigentumsrecht verbleibt ausschließlich bei Zoom. Die Dienste, Software oder Dokumentation bzw. Bestandteile davon stellen keine „Auftragsarbeit“ dar, genauso wie dieser Begriff in 17 U.S.C. § 101 definiert ist.

  7. VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE NUTZUNG UND ENDBENUTZER
  8. 4.1 Nutzung der Dienste, Verantwortlichkeit der Endbenutzer. Sie werden alle Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten und dafür Sorge tragen, dass Ihre Endbenutzer sie einhalten. Die Nutzung der Dienste steht unter dem Vorbehalt einer gültigen nationalen Zulassung. Sie sind für den Zugang zu den Diensten und der Software und deren Nutzung durch Sie und Ihre Endbenutzer verantwortlich. Sie sind für die Handlungen aller Ihrer Endbenutzer verantwortlich, einschließlich der Sicherstellung, dass alle Endbenutzer die Bedingungen dieser Vereinbarung und alle anwendbaren Zoom Richtlinien einhalten. Sie bestätigen, dass Sie für die Handlungen und Unterlassungen von Dritten haften, denen Sie den Zugang zu den Diensten oder der Software gestatten, ermöglichen oder anderweitig zur Verfügung stellen, unabhängig davon, ob dieser Zugang ausdrücklich von Zoom gestattet wurde oder nicht.

    4.2 Verstöße durch Endbenutzer oder Dritte. Zoom übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Verstöße gegen diese Vereinbarung durch Endbenutzer oder andere Dritte, denen Sie den Zugang zu den Diensten oder der Software gestatten, vorschreiben oder ermöglichen. Sollten Sie sich irgendeines Verstoßes gegen diese Vereinbarung im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste oder Software durch irgendeine Person gewahr werden, müssen Sie über trust@zoom.us Kontakt mit Zoom aufnehmen.

    4.3 Haftung für Inhalte und Daten. Unter keinen Umständen haftet Zoom in irgendeiner Weise für Daten oder andere Inhalte, die während der Nutzung der Dienste angezeigt werden, einschließlich Fehlern oder Auslassungen in solchen Daten oder anderen Inhalten, oder Verluste oder Schäden irgendeiner Art, die sich aus der Nutzung von, dem Zugang zu oder der Verweigerung des Zugangs zu Daten oder Inhalten ergeben.

    4.4 Überprüfung der Nutzung. Zoom kann alle Beschwerden und Verstöße, über die es Kenntnis erlangt, überprüfen und nach eigenem Ermessen Maßnahmen ergreifen, einschließlich des Aussprechens von Warnungen, der Aussetzung oder Beendigung der Dienste oder Software, der Entfernung der entsprechenden Daten oder anderer Inhalte, der Kündigung von Konten oder Endbenutzerprofilen oder anderer angemessener Maßnahmen nach eigenem Ermessen.

  9. SYSTEMANFORDERUNGEN, ÄNDERUNGEN
  10. Für die Nutzung der Dienste und Software benötigen Sie ein oder mehrere kompatible Geräte, Internetzugang und bestimmte Software von Drittanbietern. Es kann erforderlich sein, dass Sie von Zeit zu Zeit Updates oder Upgrades für die Software oder die Software von Drittanbietern erhalten, was für Sie mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. Da die Nutzung der Dienste und Software Hardware, Software und einen Internetzugang erfordert, kann Ihre Fähigkeit, auf die Dienste und Software zuzugreifen und diese zu nutzen, von der Leistung der vorgenannten Faktoren beeinflusst werden. Es empfiehlt sich ein High-Speed-Internetzugang. Sie sind allein für alle Gebühren verantwortlich, die für Ihren Zugang zu den Diensten und der Software oder deren Nutzung anfallen, einschließlich der Gebühren für Hardware, Software, Internetzugang oder Textnachrichten. Sie stimmen zu, dass die oben genannten Anforderungen Ihrer Verantwortung unterliegen und dass Zoom nach eigenem Ermessen die Verfügbarkeit oder Kompatibilität der Dienste oder Software auf einem bestimmten Betriebssystem, Gerät oder einer bestimmten Plattform einstellen kann.

  11. NUTZUNG DER BETA-DIENSTE
  12. Wenn Sie Beta-Dienste, -Produkte oder -Software nutzen, die von Zoom angeboten oder zur Verfügung gestellt werden, bestätigen Sie, dass Ihre Nutzung der Dienste, Produkte oder Software gesonderten Nutzungsbedingungen für das Beta-Programm und nicht dieser Vereinbarung unterliegt.

  13. AUFZEICHNUNGEN
  14. Sie sind für die Einhaltung aller Gesetze verantwortlich, die das MONITORING oder die Aufzeichnung von Gesprächen als Host oder Telefon-Host regeln. Ein Host oder Telefon-Host kann wählen, ob er zum Beispiel Meetings, Webinare oder ein Telefonat aufzeichnet. Durch die Nutzung der Dienste berechtigen Sie Zoom, Aufzeichnungen zu speichern. Sie erhalten eine Benachrichtigung (visuell oder auf andere Weise), wenn die Aufzeichnung aktiviert ist. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, aufgezeichnet zu werden, können Sie sich dafür entscheiden, die aufgezeichnete Sitzung zu verlassen.

  15. UNTERSAGTE NUTZUNG
  16. Sie stimmen zu, dass Sie Endbenutzern weder direkt noch indirekt gestatten werden: (i) die Dienste oder Software unter Verstoß unserer Richtlinien zur angemessenen Nutzung (die hiermit in diese Vereinbarung aufgenommen werden) zu nutzen, (ii) die den Diensten oder der Software zugrunde liegende Technologie zu verändern, anzupassen, zu disassemblieren, zu dekompilieren, davon abgeleitete Werke zu erstellen, Verbesserungen vorzunehmen, Innovationen daraus abzuleiten, zurückzuentwickeln oder zu versuchen, sich Zugang zu ihr zu verschaffen, einschließlich Quellcodes, Prozessen, Datensätzen oder Datenbanken, Verwaltungstools, Entwicklungstools, Server- oder Hosting-Sites, (iii) die Dienste oder Software wissentlich oder fahrlässig in einer Weise zu nutzen, die die Netzwerke von Zoom, Ihr Konto, Ihre Host-Rechte oder andere Benutzerrechte oder die Dienste stört oder unterbricht bzw. unsachgemäß ist, (iv) sich an Aktivitäten zu beteiligen, die nach geltendem Recht illegal, betrügerisch, falsch oder irreführend sind, (v) über die Dienste oder Software Material zu übertragen, das die Eigentumsrechte Dritter verletzen, missbrauchen oder missachten könnte, (vi) ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Dienst zu erstellen oder zu vergleichen oder Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Dienste oder Software zu kopieren, (vii) die Dienste oder Software für die Entwicklung, Herstellung oder das Marketing eines Diensts oder Produkts zu nutzen, das den Diensten oder der Software im Wesentlichen ähnlich ist, (viii) die Dienste oder Software zu nutzen, um Nachrichten oder Materialien zu übermitteln, die belästigend, verleumderisch, bedrohlich, obszön oder anstößig sind, die die Eigentumsrechte einer Partei verletzen oder dagegen verstoßen würden bzw. anderweitig ungesetzlich sind oder eine zivil- oder strafrechtliche Haftung nach geltendem Recht nach sich ziehen würden, (ix) Software, Kundeninhalte oder Codes hochzuladen oder zu übertragen, die die Leistung der Dienste oder Software in irgendeiner Weise schädigen, ausschalten, zerstören oder beeinträchtigen bzw. darauf abzielen dies zu tun, oder die Informationen oder Daten anderer Hardware, Software, Netzwerke oder anderer Benutzer der Dienste oder Software schädigen oder extrahieren bzw. darauf abzielen dies zu tun, (x) sich an Aktivitäten zu beteiligen oder die Dienste, Software oder Ihr Konto in einer Weise zu nutzen, die die Dienste, Software oder mit den Diensten oder Zoom Sicherheitssystemen verbundene Server oder Netzwerke beeinträchtigen, ausschalten, überlasten, beschädigen oder anderweitig stören oder unterbrechen könnte, (xi) die Dienste oder Software unter Verstoß gegen eine Zoom Richtlinie oder in einer Weise zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstößt, einschließlich Anti-Spam, Import- und Exportkontrollen, geistigen Eigentums, Datenschutz, Anti-Terrorismus, Anti-Bestechung, korrupter Auslandspraktiken und aller anderen Gesetze, die die Zustimmung von betroffenen Personen von Audio- und Videoaufzeichnungen erfordern, (xii) Hinweise auf Eigentumsrechte zu entfernen, zu löschen, zu ändern oder unkenntlich zu machen, die auf oder mit den Diensten oder der Software, einschließlich jeglicher Kopien davon, bereitgestellt werden, (xiii) die Dienste oder Software zu vermieten, zu verleasen oder zu verkaufen, zu vervielfältigen, weiterzuverkaufen, zu vertreiben, zu veröffentlichen, anzuzeigen, abzutreten, zu übertragen, unterzulizenzieren, zu verleihen, auf Timesharing- oder Service-Büro-Basis zu nutzen, anzufertigen oder anzubieten bzw. die Dienste oder Software für kommerzielle oder andere Zwecke zu nutzen, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet sind, oder (xiv) die Dienste oder Software oder deren Funktionen oder Funktionsfähigkeit aus irgendeinem Grund oder auf irgendeine Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet oder wurde von Ihnen und Zoom ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  17. EINHALTUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN
  18. Sie sind allein dafür verantwortlich, dass Sie und Ihre Endbenutzer alle Gesetze einhalten, die für Ihren und den Zugang Ihrer Endbenutzer zu den Diensten und der Software sowie deren Nutzung gelten, einschließlich der Gesetze, die Sie dazu auffordern, dass Sie ordnungsgemäße Endbenutzer-Benachrichtigungen bereitstellen und ordnungsgemäße Endbenutzer-Zustimmungen einholen, die erforderlich sein können, damit Zoom und von Zoom autorisierte Dritte auf Kundeninhalte zugreifen, diese nutzen und freigeben können. Sie sind verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze im Zusammenhang mit Ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, einschließlich des Zugangs zu den Diensten und der Software sowie deren Nutzung, einzuhalten und sicherzustellen, dass alle Endbenutzer diese Gesetze einhalten.

  19. DATENNUTZUNG, LIZENZEN UND ZUSTÄNDIGKEITEN
  20. 10.1 Kundeninhalte. Alle Daten, Inhalte, Kommunikation, Nachrichten, Dateien, Dokumente oder anderen Materialien, die Sie oder Ihre Endbenutzer im Zusammenhang mit den Diensten oder der Software erzeugen, werden gemeinsam mit etwaigen Transkripten, Aufzeichnungen, Ergebnissen, Präsentationen oder anderen Inhalten als Kundeninhalte bezeichnet.

    10.2 Zulässige Nutzung und Gewährung von Kundenlizenzen. Zoom darf ausschließlich aus den folgenden Gründen (die „zulässige Nutzung“) auf Kundeninhalte zugreifen, diese verarbeiten und nutzen: (i) in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und soweit erforderlich, um unseren Pflichten nachzukommen und die Dienste bereitzustellen; (ii) gemäß unserer Datenschutzerklärung; (iii) in dem Rahmen, in dem Sie uns autorisiert oder angewiesen haben; (iv) im Rahmen gesetzlicher Vorschriften; oder (v) zu juristischen oder sicherheitsrelevanten Zwecken, einschließlich der Durchsetzung unserer Richtlinien zur angemessenen Nutzung. Sie erteilen Zoom eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz und gewähren Zoom alle anderen Rechte, die zur zulässigen Nutzung erforderlich oder notwendig sind.

    Zoom verwendet keine Audio-, Video-, Chatinhalte, per Bildschirmfreigabe weitergegebenen Dateien, Anhänge oder sonstige kommunikationsähnliche Kundeninhalte (z. B. Ergebnisse von Umfragen, Whiteboards und Reaktionen), um Modelle künstlicher Intelligenz zu trainieren.

    10.3 Unsere Verpflichtungen im Hinblick auf Ihre Kundeninhalte. Zoom wird angemessene physische und technische Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die unbefugte Offenlegung von oder den unbefugten Zugriff auf Kundeninhalte zu verhindern. Zoom wird Sie benachrichtigen, wenn es von einer unbefugten Offenlegung oder einem unbefugten Zugriff auf Kundeninhalte erfährt. Zwecks Bereitstellung der Dienste oder der Software darf Zoom Berater, Vertragsnehmer, Dienstanbieter, weitere Auftragsverarbeiter und andere von Zoom beauftragte Dritte einsetzen. Zoom stellt sicher, dass jede Freigabe von Kundeninhalten an einen autorisierten Dritten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen erfolgt.

    10.4 Zuständigkeiten seitens Kunden. Es liegt ausschließlich in Ihrer Zuständigkeit, sämtliche Gesetze und Vorschriften einzuhalten, denen die Kundeninhalte unterliegen, einschließlich der Gesetze, die Sie dazu verpflichten, die Zustimmung eines Dritten einzuholen, um Kundeninhalte zu lizenzieren oder zu erzeugen, und in angemessener Weise auf die Rechte Dritter hinzuweisen. Zoom kann Kundeninhalte jederzeit ohne Benachrichtigung an Sie löschen, wenn festgestellt wird, dass diese gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder geltende Gesetze verstoßen. Sie behalten die Eigentumsrechte an Ihren Kundeninhalten, vorbehaltlich etwaiger Lizenz- oder anderer Rechte, die aus dieser Vereinbarung hervorgehen.

    10.5 Vom Dienst generierte Daten. Telemetriedaten, Produktnutzungsdaten, Diagnosedaten und ähnliche Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste oder der Software von Zoom erhoben oder erzeugt werden, werden als „vom Dienst generierte Daten“ bezeichnet. Alle Rechte, Besitzansprüche und Anteile an den vom Dienst generierten Daten liegen bei Zoom.

  21. BERECHTIGUNG, NUTZUNGSEINSCHRÄNKUNG BEI KINDERN
  22. 11.1 Berechtigung. Sie versichern, dass Sie volljährig sind, um diese Vereinbarung abzuschließen und die Dienste und Software zu nutzen. Sie bestätigen, dass Sie anderweitig uneingeschränkt in der Lage und befugt sind, die in dieser Vereinbarung festgelegten Bestimmungen, Bedingungen, Verpflichtungen, Zustimmungen, Erklärungen und Zusicherungen einzuhalten und diese Vereinbarung abzuschließen. Ihr Zugang kann ohne Vorwarnung beendet werden, wenn wir feststellen, dass Sie nicht volljährig sind oder aus anderen Gründen nicht berechtigt sind, diese Vereinbarung abzuschließen oder die Dienste und Software zu nutzen.

    11.2 Nutzungseinschränkung bei Kindern. Zoom ist nicht für die Nutzung durch Personen bestimmt, die jünger als sechzehn (16) Jahre sind, sofern dies nicht über einen Schulabonnenten geschieht (wie in der Beschreibung der Zoom Dienste definiert), der Zoom für das Bildungswesen (für Schulklassen bis Stufe 13) nutzt.

  23. ZAHLUNGEN UND GEBÜHREN
  24. 12.1 Gebühren. Sie stimmen zu, dass Zoom Ihre Kreditkarte, Debitkarte oder eine andere von Ihnen gewählte und von Zoom genehmigte Art der Zahlung („Zahlungsweise“) mit allen fälligen und geschuldeten Beträge in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Dienste belasten kann, wie im entsprechenden Bestellformular angegeben oder anderweitig von Ihnen oder für Sie über die Dienste genutzt oder bestellt, einschließlich Einrichtungsgebühren, einmaliger Gebühren, nicht wiederkehrender Gebühren, Überschüssen, Gebühren pro Nutzung, Abonnementgebühren, wiederkehrender Gebühren und aller anderen Gebühren und Kosten, die mit den Diensten oder Ihrem Konto verbunden sind („Gebühren“). Gemäß Abschnitt 13 verstehen sich alle Gebühren ohne Steuern und Gebühren, es sei denn, im Bestellformular ist ausdrücklich etwas anderes angegeben. Sie stimmen zu, Ihre Zahlungsweise umgehend zu aktualisieren, um eine rechtzeitige Zahlung zu ermöglichen. Änderungen an Ihrer Zahlungsweise haben keinen Einfluss auf die Gebühren, die Zoom an die von Ihnen gewählte Zahlungsweise überweist, bevor es vernünftigerweise auf Ihre Änderungen reagieren konnte. Darüber hinaus stimmen Sie zu, dass Zoom alle aktualisierten Informationen zu Ihrer Zahlungsweise, die von Ihrer Bank oder dem entsprechenden Zahlungsnetzwerk zur Verfügung gestellt wurden, verwenden und Ihre aktuelle bevorzugte Zahlungsweise mit den in seinem System gespeicherten Angaben dieser Zahlungsweise belasten darf, selbst wenn diese Zahlungsweise abgelehnt wird. Weiterhin behält sich Zoom das Recht vor, Ihre alternative Zahlungsweise zu verwenden, sofern eine solche angegeben ist. Indem Sie eine alternative Zahlungsweise hinzufügen, berechtigen Sie Zoom, alle anfallenden Gebühren über Ihre alternative Zahlungsweise abzuwickeln, falls Ihre bevorzugte Zahlungsweise abgelehnt wird.

    12.2 Nicht stornierbare und nicht erstattungsfähige Gebühren. Sie stimmen zu, dass alle Zahlungen für die erste Abolaufzeit bzw. die dann gültige Verlängerungslaufzeit nicht storniert werden können und endgültig sowie nicht erstattungsfähig sind, es sei denn, Zoom hat dem zugestimmt, es ist gesetzlich vorgeschrieben oder in Ihrem Bestellformular festgelegt.

    12.3 Änderungen der Preise. Zoom kann die Preise für die Dienste jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Zoom informiert Sie über Änderungen Ihrer Gebühren mindestens (i) dreißig (30) Kalendertage im Voraus oder (ii) innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums (in beiden Fällen (i) und (ii) eine „Mitteilung über Gebührenänderungen“). Sofern dies nicht durch die Bedingungen Ihres Bestellformulars ausgeschlossen ist, werden alle Änderungen Ihrer Gebühren mit Beginn Ihrer nächsten Verlängerungslaufzeit oder ab einem anderen Datum, das in Übereinstimmung mit geltendem Recht berechnet wird, wirksam. Wenn Sie die von einer Mitteilung über Gebührenänderungen betroffenen Dienste kündigen oder ändern möchten, müssen Sie die betroffenen Dienste innerhalb der geltenden Frist für die Mitteilung über Gebührenänderungen kündigen oder ändern. Wenn Sie die betroffenen Dienste nicht innerhalb der geltenden Frist für die Mitteilung über Gebührenänderungen kündigen oder ändern, gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen Ihrer Gebühren Ihrerseits, es sei denn, Ihre ausdrückliche Zustimmung zu diesen Änderungen ist nach geltendem Recht erforderlich. Falls dies nach geltendem Recht erforderlich ist, werden wir Sie an Ihr Kündigungs- und Änderungsrecht, die geltenden Fristen sowie die Folgen einer unterlassenen Kündigung erinnern.

    12.4 Sondertarife und Ermäßigungen. Die in einem Bestellformular angegebenen Preise können Sondertarife, Rabatte, Verkäufe oder Sonderangebote enthalten, die zeitlich begrenzt sein und (i) gemäß den Bedingungen des Angebots oder (ii) mit Beginn einer Verlängerungsfrist ablaufen können. Der Rabatt bzw. Sondertarif kann ohne weitere Benachrichtigung an Sie ablaufen, es sei denn, dies ist in einem Bestellformular angegeben oder durch geltendes Recht vorgeschrieben. Zoom behält sich das Recht vor, Werbeaktionen, Rabatte, Verkäufe oder Sonderangebote nach eigenem Ermessen einzustellen oder zu ändern.

    12.5 Gebühreneinzug. Für den Fall, dass Zoom nicht in der Lage ist, die Gebühren für die Dienste über Ihre Zahlungsweise einzuziehen, stimmen Sie zu, dass Zoom, soweit dies nicht durch geltendes Recht untersagt ist, alle anderen Schritte unternehmen kann, die es für notwendig erachtet, um diese Gebühren von Ihnen einzuziehen, und dass Sie für alle Kosten und Ausgaben verantwortlich sind, die Zoom in Verbindung mit solchen Inkassoaktivitäten entstehen, einschließlich Inkassogebühren, Gerichts- und Anwaltskosten. Sie stimmen ferner zu, dass Zoom, soweit dies nicht durch geltendes Recht untersagt ist, Zinsen in Höhe von bis zu 1,5 % pro Monat oder des gesetzlich zulässigen Höchstbetrags auf alle bei Fälligkeit nicht bezahlten Gebühren erheben kann.

    12.6 Support-Dienste und Updates. Zoom stellt (ohne zusätzliche Kosten) (i) Standard-Support gemäß der jeweils aktuellen Dokumentation (siehe Zoom Help Center) und (ii) Standard-Updates für die Dienste und Software zur Verfügung, die von Zoom während der ersten Abolaufzeit oder geltenden Verlängerungslaufzeit allgemein für ähnlich gelegene Kunden in derselben geografischen Region zur Verfügung gestellt werden. In Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und den Bedingungen dieser Vereinbarung behält sich Zoom das Recht vor, (a) seinen Standard-Support zu ändern und Ihnen den Standard-Support in Rechnung zu stellen sowie (b) Ihnen Updates der Dienste oder Premiumfunktionen oder -funktionsweisen in Rechnung zu stellen.

    12.7 Beendigung oder Aussetzung für nicht geleistete Zahlungen. Unbeschadet unserer Rechte in anderen Abschnitten dieser Vereinbarung, einschließlich Abschnitt 14.3, kann Zoom, Ihre Dienste sofort und ohne vorherige Ankündigung kündigen, aussetzen oder trennen, wenn Sie die Gebühren nicht innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach dem Fälligkeitsdatum bezahlen.

    12.8 Kommunikation zur Rechnungsstellung. Sie stimmen zu, dass Zoom Sie jederzeit per E-Mail oder auf andere Weise mit Informationen, die für Ihre Nutzung der Dienste relevant sind, einschließlich Abrechnungsmitteilungen, kontaktieren kann, unabhängig davon, ob Sie sich gegen den Erhalt von Marketing-Kommunikation oder Benachrichtigungen entschieden haben.

    12.9 Rücktritt, Bedenkzeit. Wenn Ihnen nach geltendem Recht eine Frist zur Kündigung Ihrer Dienste auf Grundlage eines Rücktrittsrechts oder einer Bedenkzeit zusteht, können Sie die Kündigung der betroffenen Dienste in Übereinstimmung mit geltendem Recht fordern und erhalten gegebenenfalls eine anteilige Rückerstattung aller im Voraus bezahlten und nicht in Anspruch genommenen Gebühren. Wenn die Dienste vor einer Rücktritts- oder Bedenkzeit beginnen oder Sie Ihre Dienste nicht während des Rücktrittsrechts oder der Bedenkzeit kündigen, bestätigen Sie, dass Sie alle Kündigungsrechte gemäß diesem Abschnitt 12.9 verlieren. Keine Bestimmung in diesem Abschnitt 12.9 ist dazu bestimmt, Ihre Rechte einzuschränken oder auszuschließen, die nach geltendem Recht nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden können.

  25. STEUERN
  26. 13.1 Steuern und Gebühren. Sofern von Zoom nicht ausdrücklich anders angegeben und durch geltendes Recht vorgeschrieben, verstehen sich alle von Zoom angegebenen Preise und Gebühren für die Dienste auf Ihrem Konto exklusive Steuern und Gebühren. Falls zutreffend, werden Steuern und Gebühren auf den von Zoom ausgestellten Rechnungen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen erhoben. Zoom kann nach eigenem Ermessen (i) die Höhe der fälligen Steuern und Gebühren berechnen und (ii) diese Beträge ohne Benachrichtigung an Sie ändern.

    13.2 Rechnungen mit MwSt. Wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, stellt Zoom Ihnen eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer oder ein Dokument aus, das von der zuständigen Steuerbehörde als Mehrwertsteuerrechnung behandelt wird. Sie stimmen zu, dass diese Rechnung elektronisch ausgestellt werden kann.

    13.3 Steuerbefreiungen. Wenn Sie von Steuern oder Gebühren befreit sind, stellen Sie Zoom alle entsprechenden Steuerbefreiungszertifikate und/oder sonstigen Unterlagen zur Verfügung, die diesen Befreiungsstatus zur Zufriedenheit der zuständigen Steuerbehörden belegen. Zoom behält sich das Recht vor, die Unterlagen zur Steuerbefreiung zu überprüfen und zu validieren. Wenn die Unterlagen zur Steuerbefreiung nicht vorgelegt werden oder ungültig sind, behält sich Zoom das Recht vor, Ihnen die anfallenden Steuern und Gebühren in Rechnung zu stellen.

    13.4 Steuerzahlungen und Einbehalt. Sie zahlen Zoom alle anfallenden Steuern und Gebühren und sind alleine für deren Bezahlung verantwortlich. Alle Zahlungen, die Sie im Rahmen dieser Vereinbarung an uns leisten, sind frei von jeglichem Einbehalt oder Abzug von Steuern und Gebühren, der nach geltendem Recht erforderlich sein kann. Wenn ein solcher Einbehalt oder Abzug von Steuern und Gebühren (einschließlich Quellensteuer für inländische oder grenzüberschreitende Zahlungen) für eine Zahlung erforderlich ist, zahlen Sie die erforderlichen zusätzlichen Beträge, damit der bei uns eingehende Nettobetrag dem Betrag entspricht, der im Rahmen dieser Vereinbarung fällig und zahlbar ist. Wir stellen Ihnen in vertretbarer Weise angeforderte Steuerformulare zur Reduzierung oder Beseitigung eines Einbehalts oder Abzugs für Steuern bezüglich der im Rahmen dieser Vereinbarung geleisteten Zahlungen zur Verfügung. Sie stimmen außerdem zu, Zoom auf Anfrage Quellensteuerzertifikate zukommen zu lassen, sofern dies laut geltendem Recht erforderlich ist, und Sie stimmen zu, dass Zoom Ihr Quellensteuerzertifikat kommentarlos an die zuständige Steuerbehörde weiterleitet.

    13.5 Mehrwertsteuer – Verpflichtungen der Kunden. Wenn Steuern und Gebühren gegenüber den Steuerbehörden durch die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder einen anderen ähnlichen Mechanismus für Sie anstelle von Zoom zur Zahlung fällig werden, stellen Sie Zoom alle geeigneten Nachweise zur Art Ihrer Geschäftstätigkeit zur Verfügung, wie z. B. eine gültige MwSt-Identifikationsnummer (oder ähnliche Informationen, die nach den einschlägigen Mehrwertsteuergesetzen erforderlich sind). Zoom behält sich das Recht vor, Ihre MwSt-Identifikationsnummer zu überprüfen und zu validieren. Wenn die MwSt-Identifikationsnummer nicht gültig ist, behält sich Zoom das Recht vor, Ihnen dennoch die geltende Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Zur Vermeidung von Zweifeln sei klargestellt: Wenn Sie einer Steuerbehörde im Rahmen der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder eines ähnlichen Mechanismus Mehrwertsteuer schulden, sind Sie allein dafür verantwortlich, diese Beträge an die zuständige Steuerbehörde zu zahlen, sodass Zoom den vollen erforderlichen Zahlungsbetrag erhält.

    13.6 Steuerfestsetzung. Die Steuerfestsetzung basiert grundsätzlich auf dem Standort, an dem Sie Ihr Unternehmen auf Grundlage Ihrer Kundendaten gegründet haben, oder, wenn Sie eine Privatperson sind, auf Ihrem ständigen Wohnsitz. Dieser Standort wird von Zoom als Ihre „Rechnungsadresse“ definiert. Zoom behält sich das Recht vor, diesen Standort mit anderen verfügbaren Nachweisen zu vergleichen, um zu überprüfen, ob Ihre Standortsangabe korrekt ist. Wenn Ihre Standortangabe nicht korrekt ist, behält sich Zoom das Recht vor, Ihnen ausstehende Steuern und Gebühren in Rechnung zu stellen.

    13.7 Nutzungsrechte. Wenn Sie Dienste abonnieren und diese Dienste von einer Ihrer Tochtergesellschaften in einem Land genutzt werden, das sich von Ihrem Standort gemäß Abschnitt 13.6 unterscheidet, bestätigen Sie, dass Sie dies bei Bedarf als Lieferung an Ihre Tochtergesellschaft behandeln. Wenn Sie die Dienste abonnieren und diese Dienste von einer Niederlassung oder Einzelperson in einem Land genutzt werden, das sich von Ihrem gemäß Abschnitt 13.6 festgelegten Standort unterscheidet, bestätigen Sie, dass Sie Zoom über die zugewiesenen Dienste informieren werden, und erkennen an, dass Zoom sich das Recht vorbehält, Steuern und Gebühren auf Grundlage der Nutzung dieser Dienste zu erheben.

    13.8 Offenlegung gegenüber Steuerbehörden. In Übereinstimmung mit dem geltenden Steuerrecht und unbeschadet der Mitteilungspflichten von Zoom gemäß dieser Vereinbarung, einschließlich etwa Abschnitt 17.4 sowie im Einklang mit unserem Leitfaden zu Behördenanfragen, dürfen wir (vertrauliche) Kundeninformationen einer Steuerbehörde gegenüber offenlegen, ohne Sie darüber vor oder nach der Offenlegung in Kenntnis setzen zu müssen.

  27. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG UND AUSSETZUNG
  28. 14.1 Laufzeit, automatische Verlängerung. In jedem Bestellformular werden die erste Abolaufzeit und die jeweilige Verlängerungslaufzeit für die Dienste angegeben. Sofern Ihr Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht oder das anwendbare Recht eine automatische Verlängerung verbietet, beginnt jede Verlängerungslaufzeit für die Dienste automatisch am Ende der zu diesem Zeitpunkt gültigen ersten Abolaufzeit bzw. Verlängerunglaufzeit, es sei denn, eine der Parteien kündigt die im Rahmen dieses Bestellformulars erbrachten Dienste schriftlich, und zwar (i) mindestens dreißig (30) Kalendertage vor Beginn der nächsten Verlängerungslaufzeit oder (ii) innerhalb der nach anwendbarem Recht vorgeschriebenen Kündigungsfrist (zusammenfassend werden (i) und (ii) als die „Kündigungsfrist für die Verlängerung“ bezeichnet). Um die betroffenen Dienste zu kündigen oder zu ändern, müssen Sie Zoom über das Abrechnungsportal (falls für Ihr Konto verfügbar) oder per E-Mail an renewals@zoom.us unter Einhaltung der Kündigungsfrist für die Verlängerung informieren. Alle gesetzlichen Rechte, die Ihnen nach den geltenden Gesetzen zustehen können, um Ihre Dienste zu einem früheren Zeitpunkt während der ersten Abolaufzeit oder einer bestimmten Verlängerungslaufzeit zu kündigen, bleiben von dieser Klausel unberührt, und falls dies nach geltendem Recht erforderlich ist, werden wir Ihnen vor dem Beginn der Verlängerungslaufzeit (und in Übereinstimmung mit den in dieser Vereinbarung festgelegten Kündigungsfristen oder anderen Fristen, die nach geltendem Recht für Sie gelten) eine Erinnerung zusenden, in der wir Sie an Ihr Recht erinnern, die betroffenen Dienste zu kündigen und wie Sie dies tun können.

    14.2 Kündigung durch den Kunden. Informationen darüber, wie Sie Ihr Konto und Ihre Dienste kündigen können, finden Sie hier. Wenn Sie einen oder mehrere Dienste für eine bestimmte Laufzeit abonniert haben, wird eine solche Kündigung für jeden dieser Dienste am letzten Tag der zu diesem Zeitpunkt gültigen Laufzeit für jeden entsprechenden Dienst wirksam, vorausgesetzt, Sie geben eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Mitteilung gemäß Abschnitt 14.1 ab. Sie können diese Vereinbarung schriftlich kündigen, wenn ein wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung seitens Zoom vorliegt, der nicht binnen dreißig (30) Werktagen nach Eingang Ihrer schriftlichen Mitteilung über diesen Verstoß durch Zoom behoben wurde. In Ihrer Mitteilung müssen Sie die konkrete Bestimmung dieser Vereinbarung nennen, gegen die Zoom Ihrer Ansicht nach verstoßen hat, und die Fakten und Umstände, die Ihrer Ansicht nach die Grundlage für diesen Verstoß bilden, in angemessener Ausführlichkeit darlegen.

    14.3 Zooms Kündigungsrecht und Aussetzung. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen dieser Vereinbarung kann Zoom (i) Ihren Zugang zu den Diensten mit sofortiger Wirkung aussetzen oder (ii) diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Sie gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder gegen Richtlinien, Leitfäden, Hinweise oder Erklärungen, auf die verwiesen wurde, verstoßen. Wenn Zoom sich dazu entschließt, Ihre Dienste auszusetzen, und die Nichteinhaltung fortgesetzt wird, kann Zoom eines oder alle seiner Kündigungsrechte in diesem Abschnitt 14.3 ausüben. Darüber hinaus kann Zoom diese Vereinbarung ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von dreißig (30) Werktagen kündigen.

    14.4 Auswirkungen der Beendigung bzw. Aussetzung. Bei Beendigung dieser Vereinbarung müssen Sie jede weitere Nutzung der Dienste und Software einstellen, mit Ausnahme der in Abschnitt 14.5 gewährten Zugriffsrechte. Der Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung hat keinen Einfluss auf Ihre Verpflichtung zur Zahlung aller Gebühren, die vor dem Ablauf oder der Beendigung fällig sein können, einschließlich der Tatsache, dass Zoom bei Beendigung dieser Vereinbarung alle von Ihnen zuvor gezahlten Gebühren einbehalten kann, sofern dies nicht gemäß geltendem Recht verboten ist. Wenn Ihre Dienste aufgrund der Nichteinhaltung dieser Vereinbarung ausgesetzt werden, haften Sie für alle während der Aussetzung fälligen und geschuldeten Gebühren.

    14.5 Löschung und Zugang zu Kundeninhalten nach Beendigung. Zoom gewährt Ihnen für dreißig (30) Kalendertage nach Ablauf bzw. Beendigung dieser Vereinbarung Zugang, um Ihre Kundeninhalte abzurufen. Danach werden Ihre Kundeninhalte in Übereinstimmung mit geltendem Recht, dieser Vereinbarung und unseren regelmäßigen Löschprotokollen, Richtlinien und Verfahren gelöscht. Jeglicher Zugang während des in diesem Abschnitt 14.5 genannten Zeitraums wird Ihnen vorbehaltlich dieser Vereinbarung gewährt und unterliegt deren Bestimmungen.

  29. ÄNDERUNGEN DIESER VEREINBARUNG
  30. 15.1 Allgemeine Änderungen. Zoom kann in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt 15.1 an dieser Vereinbarung von Zeit zu Zeit Änderungen, Streichungen sowie Ergänzungen vornehmen („Änderungen“). Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen werden hier oder in unserer Beschreibung der Dienste, die Sie hier finden, veröffentlicht. Sie sollten regelmäßig nach der neuesten Version suchen und die aktuellste Version auch in Ihren Dateien speichern. Wenn Änderungen vorgenommen werden, gibt Zoom das Datum des Inkrafttretens der Änderungen oben in den Nutzungsbedingungen, die Sie hier finden, oder in unserer Beschreibung der Dienste, die Sie hier finden, an. Änderungen an dieser Vereinbarung schaffen keine erneute Möglichkeit, sich gegen ein Schiedsverfahren zu entscheiden (falls zutreffend). Wenn Sie mit der Nutzung der Dienste nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen fortfahren, stimmen Sie den geänderten Bedingungen zu. In einigen Fällen kann Zoom Sie über eine Änderung benachrichtigen und ebenfalls eine ausdrückliche Bestätigung Ihrer Zustimmung zu einer Änderung fordern. Wenn eine Änderung nach geltendem Recht eine spezielle Mitteilung erfordert, wird Zoom Ihnen diese Mitteilung in der nach geltendem Recht vorgeschriebenen Weise zukommen lassen, und zwar zusammen mit der erforderlichen Benachrichtigung über Ihre Rechte.

    15.2 Andere Änderungen. Sie stimmen zu, dass Zoom seine Leitfäden, Erklärungen, Richtlinien und Hinweise mit oder ohne vorherige Nachricht an Sie ändern, löschen und ergänzen kann, sowie auch ähnliche Leitfäden, Erklärungen, Richtlinien und Hinweise, die für Ihre Nutzung der Dienste gelten, indem eine aktualisierte Version auf der entsprechenden Webseite veröffentlicht wird. In den meisten Fällen können Sie diese Webseiten mit einer zulässigen E-Mail-Adresse abonnieren, um bestimmte Aktualisierungen von Richtlinien und Hinweisen zu erhalten.

    15.3 Benachrichtigungen über Änderungen. Es obliegt Ihrer Verantwortung, Ihre E-Mail-Adresse für alle Mitteilungen, die Zoom von Zeit zu Zeit an Sie senden kann, auf dem neuesten Stand zu halten und diese Vereinbarung regelmäßig zu überprüfen, indem Sie diese Nutzungsbedingungen und die Beschreibung der Dienste überprüfen.

  31. EIGENTUMSRECHTE VON ZOOM, FEEDBACK
  32. 16.1 Feedback. Wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter oder Endbenutzer Feedback, Kommentare, Vorschläge, Fragen oder Ähnliches zu den Diensten oder der Software übersenden, übermitteln oder anderweitig bereitstellen, einschließlich Ideen, Know-how, Konzepten, Verbesserungen, Empfehlungen oder anderer Informationen in Bezug auf die Dienste oder Software, einschließlich Vorschlägen oder Empfehlungen für Änderungen an den Diensten oder der Software, wie z. B. neue Funktionen oder Funktionsfähigkeiten in Bezug darauf (zusammen „Feedback“), bestätigen Sie, dass (i) Zoom alle Rechte, Besitzansprüche und Anteile an diesem Feedback, einschließlich der darin enthaltenen Eigentumsrechte, innehat und behält, und (ii) dass Zoom berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, das Feedback, einschließlich der darin enthaltenen Eigentumsrechte, für jeden beliebigen Zweck zu verwenden, ohne dass Sie oder eine dritte Partei dafür eine finanzielle Entschädigung oder eine Vergütung erhalten oder in Verbindung mit diesem Feedback genannt werden. Sie treten hiermit bedingungslos und unwiderruflich alle Rechte, Besitzansprüche und Anteile am Feedback, einschließlich aller damit verbundenen Eigentumsrechte, an Zoom ab und stimmen zu, diese in Ihrem Namen abzutreten, und Sie veranlassen Ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter und Endbenutzer dazu, diese bedingungslos und unwiderruflich abzutreten und dem zuzustimmen. Sämtliches Feedback ist und wird so lange als vertrauliche Informationen von Zoom behandelt, bis Zoom nach eigenem Ermessen beschließt, ein bestimmtes Feedback als nicht vertraulich einzustufen.

    16.2 Besitz von Zoom Eigentum. Zoom, seine verbundenen Unternehmen, Lizenzgeber und Lieferanten (soweit zutreffend) sind und bleiben Eigentümer (i) aller von den Diensten generierten Daten (gemäß Abschnitt 10.5), (ii) des Feedbacks (gemäß Abschnitt 16.1), (iii) der Dienste und der Software sowie jeglicher zugrundeliegender oder sonstiger Technologie und jeglichen geistigen Eigentums, das in die Dienste oder die Software eingebettet oder darin enthalten ist und zur Bereitstellung oder zum Support verwendet wird oder anderweitig mit den Diensten oder der Software verbunden ist oder in Verbindung damit bereitgestellt wird, einschließlich aller damit verbundenen Eigentumsrechte und (iv) aller Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsaufmachungen, Logos, Bildzeichen, Abzeichen, Symbole, Schnittstellen und anderen Designs, Domänennamen und Firmennamen und dergleichen (unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht) („Zoom Marken“), die mit den Diensten oder der Software verbunden sind oder angezeigt werden, zusammen mit dem Firmenwert, der mit den vorgenannten Zoom Marken verbunden ist (alle vorgenannten Punkte zusammen „Zoom Eigentum“). Es ist Ihnen untersagt, ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung Framing-Techniken zu verwenden, um Zoom Marken oder andere urheberrechtlich geschützte Materialien oder Informationen (einschließlich Bildern, Texten, Seitenlayouts oder Formularen) von Zoom einzubinden. Es ist Ihnen untersagt, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung, Metatags oder andere „ausgeblendete Texte“ unter Nutzung von Zoom Marken zu verwenden. Sie erhalten im Rahmen der Vereinbarung keine Rechte zur Nutzung der Zoom Marken.

    16.3 Vorbehalt von Rechten. Zoom behält sich alle Rechte vor, die Ihnen in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. Mit Ausnahme der eingeschränkten Rechte und Lizenzen, die im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich eingeräumt bzw. erteilt werden, gewährt diese Vereinbarung weder Ihnen noch einer dritten Partei stillschweigend, durch Verzicht, durch Rechtsverwirkung oder auf andere Weise Eigentumsrechte oder andere Rechte, Besitzansprüche oder Anteile an Zoom Eigentum oder anderem geistigen Eigentum, das in Verbindung mit dieser Vereinbarung bzw. den Diensten oder der Software bereitgestellt wird.

  33. VERTRAULICHKEIT
  34. 17.1 Begriffserklärung. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnen: (i) in Bezug auf Zoom alle Informationen, die Ihnen oder einem Endbenutzer gegenüber von, für oder im Namen von Zoom direkt oder indirekt in Verbindung mit dieser Vereinbarung, den Diensten oder der Software offengelegt werden oder von denen Sie oder ein Endbenutzer in Verbindung mit den Diensten oder der Software Kenntnis erlangen oder auf die sie oder ein Endbenutzer zugreifen, einschließlich Geschäftsinformationen, Entwicklungsplänen, Details zur Produkt-Roadmap, Systemen, Strategieplänen, Quellcodes, Diensten, Produkten, Preisen, Methoden, Prozessen, Finanzdaten, Programmen, Geschäftsgeheimnissen, Know-how und Marketingplänen, unabhängig davon, in welcher Form oder auf welchem Medium sie übermittelt werden, sowie alle daraus abgeleiteten Informationen und alle anderen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind (unabhängig davon, ob sie als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder nicht) oder die Ihnen oder dem Endbenutzer bekannt sind oder von Ihnen oder dem Endbenutzer vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten („vertrauliche Informationen von Zoom“), und (ii) in Bezug auf Sie alle von Ihnen gegenüber Zoom offengelegten Informationen, die (a) gemäß geltendem Recht vertraulich behandelt werden müssen oder (b) sensible Sicherheits- und technische Informationen darstellen, die von Ihnen klar und deutlich als „vertraulich“ gekennzeichnet sind („vertrauliche Kundeninformationen“). Kundeninhalte stellen keine vertraulichen Kundeninformationen dar. Die Kundeninhalte sind jedoch gemäß Abschnitt 10.3 geschützt.

    17.2 Ausschluss. Vertrauliche Informationen sind keine Informationen, die: (i) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt ihres Erhalts bereits rechtmäßig bekannt sind, ohne dass sie zur Geheimhaltung dieser Informationen verpflichtet ist, (ii) durch eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei oder einer dritten Partei öffentlich bekannt oder verfügbar werden, (iii) rechtmäßig von einer dritten Partei ohne Einschränkung und ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung erhalten werden oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, ohne dass sie die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwendet.

    17.3 Geheimhaltungspflicht. Sie und Zoom ergreifen angemessene Maßnahmen, um die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen des jeweils anderen zu wahren, indem sie Maßnahmen ergreifen, die mindestens so sicher sind wie die, die sie zum Schutz ihrer eigenen ähnlich sensiblen Informationen verwenden, aber auf keinen Fall einen geringeren als den angemessenen Sorgfaltsstandard verwenden. Weder Sie noch Zoom werden die vertraulichen Informationen der anderen Partei gegenüber einer natürlichen oder juristischen Person offenlegen, mit Ausnahme ihrer Mitarbeiter, Berater und Anwälte, die diese Informationen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zwingend kennen müssen und die an Geheimhaltungspflichten gebunden sind, die mindestens so umfassend sind wie die Bestimmungen dieser Vereinbarung. Zusätzlich zu den vorgenannten zulässigen Offenlegungen kann Zoom vertrauliche Kundeninformationen ebenfalls gegenüber seinen Beratern, Auftragnehmern, Dienstanbietern, Unterauftragsverarbeitern und anderen dritten Parteien offenlegen, die an Geheimhaltungspflichten gebunden sind, die mindestens so umfassend sind wie die Geheimhaltungspflichten dieser Vereinbarung.

    17.4 Zulässige und verpflichtende Offenlegungen. Ungeachtet der Einschränkungen in diesem Abschnitt 17 und ohne Einschränkung sonstiger Rechte von Zoom, einschließlich unserer Rechte zur Offenlegung ohne Mitteilung in Abschnitt 13.8, können wir vertrauliche Kundeninformationen, die wir im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, den Diensten oder der Software erhalten haben, in dem Umfang offenlegen, der in unserem Leitfaden für Behördenanfragen gestattet oder gemäß geltendem Recht vorgeschrieben ist. Dies erfolgt jedoch unter der Voraussetzung, dass Zoom Sie zuerst benachrichtigt, es sei denn, eine solche Benachrichtigung oder rechtzeitige Benachrichtigung ist: (i) gemäß geltendem Recht verboten oder (ii) von Zoom nach eigenem Ermessen als (a) Risiko oder potenzielles Risiko eines Personenschadens, (b) Risiko oder potenzielles Risiko eines Sachschadens, (c) Notfall oder (d) Bedrohung für die Dienste, Software oder Rechte bzw. das Eigentum von Zoom eingestuft.

  35. EIGENTUMSRECHTE DRITTER
  36. Sie stimmen zu, kein urheberrechtlich geschütztes Material, Marken oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material, das die Eigentumsrechte eines anderen verletzen, missbrauchen oder anderweitig dagegen verstoßen könnte, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Inhabers der Eigentumsrechte zu veröffentlichen, zu verändern, zu verteilen oder zu reproduzieren, und dies auch keinem Endbenutzer in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Dienste oder Software bzw. deren Nutzung durch Ihre Endbenutzer zu gestatten. Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie entweder der Urheber aller im Rahmen dieser Vereinbarung bereitzustellenden Kundeninhalte sind oder alle erforderlichen Rechte erhalten haben und besitzen, um solche Kundeninhalte bereitzustellen und alle Kundeninhalte in der von Zoom bereitgestellten Form in Verbindung mit der Nutzung der Dienste oder Software durch Sie oder Ihre Endnutzer zu erhalten. Zoom kann jedem Endbenutzer, der mutmaßlich die Eigentumsrechte einer anderen Person verletzt, den Zugang zu den Diensten verweigern und alle gespeicherten Kundeninhalte entfernen, sobald Zoom eine Mitteilung des Inhabers der Eigentumsrechte erhält (z. B. eine Anfrage zur Löschung). Ohne Einschränkung des Vorstehenden gilt: Wenn Sie der Meinung sind, dass eines Ihrer Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den Diensten verletzt wurde, benachrichtigen Sie Zoom wie hier angegeben.

  37. NUTZUNGSBEDINGUNGEN VON APPLE iOS
  38. Durch den Zugriff auf oder das Herunterladen einer Zoom Anwendung aus dem Apple App Store stimmen Sie dem Endbenutzer-Lizenzvertrag für lizenzierte Applikationen von Apple („Bestimmungen von Apple“) zu. Diese Vereinbarung ist maßgebend, wenn es einen Konflikt mit den Bestimmungen von Apple gibt.

  39. MEDIZINISCHE GERÄTE
  40. Sie stimmen zu, dass die Zoom Dienste und die im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellte Software, auch wenn sie einer gesonderten Vereinbarung mit Geschäftspartnern unterliegen, keine medizinischen Geräte, Produkte oder Dienstleistungen enthalten, darstellen oder anderweitig daraus bestehen, die von der U.S. Food and Drug Administration zugelassen oder genehmigt wurden, und nicht zur Diagnose, Heilung, Linderung, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Beschwerden oder Erkrankungen bestimmt sind.

  41. INTEGRATIONEN UND DRITTANGEBOTE
  42. Die Dienste oder Software können mit Angeboten und Diensten von Dritten („Drittangebote“) zusammenarbeiten, diese integrieren oder in Verbindung mit diesen genutzt werden. Zoom ist nicht verantwortlich für Handlungen oder Unterlassungen von Anbietern von Drittangeboten oder die Handhabung von Drittangeboten, einschließlich des Zugriffs auf oder der Änderung bzw. Löschung von Daten, unabhängig davon, ob Zoom oder ein Dienst solche Drittangebote befürwortet, genehmigt oder unterstützt, und Zoom lehnt hiermit jegliche Haftung dafür ab. Zoom garantiert nicht die Zusammenarbeit, Integration oder Unterstützung von Drittangeboten. Zoom kann jederzeit nach eigenem Ermessen die Dienste oder Software ändern, was dazu führen kann, dass die Zusammenarbeit mit, die Integration oder der Support von Drittangeboten nicht funktioniert. Sie können nach alleinigem Ermessen darüber entscheiden, ob sie Drittangebote kaufen oder sich mit ihnen verbinden, und Ihre Nutzung eines Drittangebots unterliegt ausschließlich den Bestimmungen dieser Drittangebote.

  43. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN
  44. Sie erkennen an, dass die Dienste und Software oder Teile davon den US-amerikanischen Export Administration Regulations, 15 C.F.R. Parts 730-774 unterliegen und weiteren geltenden Gesetzen über Exportkontrolle und Handelssanktionen anderer Länder unterliegen können, einschließlich der US-amerikanischen Export Administration Regulations, 15 C.F.R. Parts 730-774 und Programmen, die vom Office of Foreign Assets Control („OFAC“) des Finanzministeriums der Vereinigten Staaten (Department of Treasury) unterhalten werden (zusammen „Exportkontroll- und Sanktionsgesetze“). Zoom stellt auf Anfrage die für seine Dienste und Software geltenden US-Exportklassifizierungen zur Verfügung. Es ist Ihnen und Ihren Endbenutzern untersagt, entgegen Exportkontroll- und Sanktionsgesetzen direkt oder indirekt auf Teile der Dienste oder Software oder zugehörige technische Informationen oder Materialien zuzugreifen, diese zu verwenden, zu exportieren, zu reexportieren, umzuleiten, zu übertragen oder offenzulegen. Sie sichern zu und gewährleisten, dass (i) Sie und Ihre Endbenutzer (a) nicht Bürger eines Landes oder Gebiets sind oder sich dort befinden, das US-Handelssanktionen oder anderen erheblichen Handelsbeschränkungen unterliegt (einschließlich Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien und der Regionen Krim, Donezk und Luhansk in der Ukraine), und dass Sie und Ihre Endbenutzer nicht auf die Dienste oder die Software zugreifen oder diese nutzen oder die Dienste oder Software in solche Länder oder Gebiete exportieren, reexportieren, umleiten oder übertragen werden, (b) keine Personen sind oder zu 50 % oder mehr, einzeln oder insgesamt, im Eigentum oder unter der Kontrolle von Personen stehen, die auf der „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List“ oder „Foreign Sanctions Evaders List“ des US-Finanzministeriums oder einer ähnlichen, von der Regulierungsbehörde eines Landes geführten Liste aufgeführt sind, und (c) keine Personen sind oder mit Personen in Verbindung stehen, die auf der „Denied Persons List“, „Entity List“ oder „Unverified List“ des US-Handelsministeriums oder in proliferationsrelevanten Listen des US-Außenministeriums aufgeführt sind, (ii) Sie und Ihre Endbenutzer in Weißrussland, Myanmar (Burma), Kambodscha, China, Russland oder Venezuela keine militärischen Endbenutzer sind und die Zoom Dienste oder die Software nicht für eine militärische Endnutzung, wie in 15 C.F.R. 744.21 definiert ist, verwenden werden, (iii) kein von Ihnen oder Ihren Endbenutzern erstellter oder übermittelter Kundeninhalt einer Beschränkung der Offenlegung, des Transfers, des Downloads, des Exports oder des Reexports gemäß den Exportkontroll- und Sanktionsgesetzen unterliegt und (iv) Sie und Ihre Endbenutzer keine Maßnahmen ergreifen werden, die einen Verstoß gegen die vom US-Handelsministerium oder US-Finanzministerium verwalteten US-Antiboykottgesetze darstellen oder gemäß diesen geahndet werden. Jede Länderliste, die speziell in dieser Klausel enthalten ist, gilt als aktualisiert, wenn ein Land oder Gebiet gemäß den Exportkontroll- und Sanktionsgesetzen hinzugefügt oder entfernt wird. Sie sind alleine dafür verantwortlich, dass die Exportkontroll- und Sanktionsgesetze eingehalten und auf Änderungen überwacht werden.

  45. KEINE RISIKOREICHE NUTZUNG UND SICHERE NUTZUNG
  46. DIE DIENSTE UND SOFTWARE SIND NICHT FÜR DEN EINSATZ IN GEFÄHRLICHEN ODER RISIKOREICHEN UMGEBUNGEN KONZIPIERT, DIE AUSFALLSICHERE BEDIENELEMENTE ERFORDERN, EINSCHLIESSLICH DES BETRIEBS VON NUKLEARANLAGEN, FLUGZEUGNAVIGATIONS- ODER -KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, FLUGVERKEHRSKONTROLLEN, LEBENSERHALTUNGSSYSTEMEN, KAMPFEINSÄTZEN ODER WAFFENSYSTEMEN. SIE DÜRFEN DIE DIENSTE UND SOFTWARE NICHT FÜR ODER IN VERBINDUNG MIT EINER RISIKOREICHEN UMGEBUNG NUTZEN. SIE STIMMEN FERNER ZU, DIE DIENSTE ODER SOFTWARE NICHT AUF UNSICHERE WEISE ZU NUTZEN, EINSCHLIESSLICH WÄHREND DES AUTOFAHRENS, BEIM GEHEN ODER ANDERWEITIG OHNE IHRE VOLLE AUFMERKSAMKEIT, WO DIES EIN RISIKO FÜR SIE, IHRE ENDBENUTZER ODER ANDERE DARSTELLEN ODER VERURSACHEN KANN.

  47. GARANTIEAUSSCHLUSS
  48. SIE STIMMEN ZU, DASS DIE DIENSTE UND SOFTWARE „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ BEREITGESTELLT WERDEN, UND ZOOM, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, LIEFERANTEN UND LIZENZGEBER LEHNEN AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN JEGLICHER ART AB, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. ZOOM, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, LIEFERANTEN UND LIZENZGEBER GEBEN KEINERLEI GARANTIEN, ZUSAGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN (i) IN BEZUG AUF DIE ERGEBNISSE, DIE AUS DER NUTZUNG DER DIENSTE ODER SOFTWARE ERZIELT WERDEN KÖNNEN, (ii) IN BEZUG AUF DIE GENAUIGKEIT ODER ZUVERLÄSSIGKEIT VON INFORMATIONEN, DIE ÜBER DIE DIENSTE ODER SOFTWARE BEZOGEN WERDEN, ODER (iii) DASS DIE DIENSTE ODER SOFTWARE DEN ANFORDERUNGEN DER BENUTZER ENTSPRECHEN ODER UNUNTERBROCHEN, ZEITGERECHT, SICHER UND STÖRUNGSFREI SIND. DAS HERUNTERLADEN ODER DIE ANDERWEITIGE BESCHAFFUNG VON MATERIALIEN ODER DATEN ÜBER DIE DIENSTE ODER SOFTWARE ERFOLGT NACH IHREM EIGENEN ERMESSEN UND AUF IHR EIGENES RISIKO. SIE SIND ALLEIN FÜR SCHÄDEN VERANTWORTLICH, DIE IHNEN AUS DER NUTZUNG DER DIENSTE ODER SOFTWARE ENTSTEHEN. SIE ÜBERNEHMEN DAS GESAMTE RISIKO, DAS SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER LEISTUNG DER DIENSTE ODER SOFTWARE ERGIBT. ZOOM ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR DIE SPEICHERUNG VON DATEN, EINSCHLIESSLICH DER KUNDENINHALTE UND -DATEN, BENUTZERINFORMATIONEN ODER KOMMUNIKATION ZWISCHEN BENUTZERN. DIE NUTZUNG DER DIENSTE UND SOFTWARE ERFOLGT AUF IHR EIGENES RISIKO.

  49. SCHADLOSHALTUNG
  50. Soweit nicht gesetzlich ausgeschlossen, stimmen Sie zu, Zoom und seine verbundenen Unternehmen sowie jeden seiner Lizenzgeber und Lieferanten („schadlos gehaltene Parteien“) schadlos zu halten, zu verteidigen und freizustellen, einschließlich aller leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Anteilseigner, Mitglieder, Berater und Vertreter der schadlos gehaltenen Parteien, in Bezug auf jegliche Vorwürfe, Ansprüche, Verfahren, Haftungen, Schäden oder Kosten Dritter (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) Ihrer Nutzung der Dienste bzw. Software oder der Nutzung der Dienste bzw. Software durch Ihre Endbenutzer, (ii) einem Verstoß gegen diese Vereinbarung oder geltendes Recht durch Sie oder Ihre Endbenutzer, (iii) einer Verletzung von Eigentumsrechten bzw. einem Verstoß gegen diese oder andere Rechte einer natürlichen oder juristischen Person durch Sie oder Ihre Endbenutzer, (iv) Ihrer Beziehung zu Ihren Endbenutzern oder einer Streitigkeit zwischen Ihnen und Ihren Endbenutzern, oder (v) einem Personen- oder Sachschaden einer dritten Partei im Zusammenhang mit Ihren Handlungen oder Unterlassungen bzw. denen Ihrer Endbenutzer ergeben.

  51. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
  52. LESEN SIE DIESEN ABSCHNITT SORGFÄLTIG, DA ER UNSERE HAFTUNG IHNEN GEGENÜBER EINSCHRÄNKT.

    ZOOM UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN SOWIE DEREN LIZENZGEBER UND LIEFERANTEN HAFTEN NICHT FÜR:

    • BESONDERE, BEILÄUFIGE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN SOWIE SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN ODER STRAFSCHADENERSATZ;
    • VERLUST VON UNTERNEHMENSGEWINNEN, UNTERBRECHUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBS, VERLUST VON UNTERNEHMENSDATEN, VERLUST VON GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN;
    • UNBEFUGTEN ZUGRIFF AUF, VERLUST, LÖSCHUNG ODER VERÄNDERUNG VON SYSTEMDATEN, KUNDENINHALTEN ODER KUNDENDATEN;
    • KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN;
    • BEENDIGUNG, AUSSETZUNG, EINSTELLUNG ODER UNTERBRECHUNG DER DIENSTE;
    • EINEN AUSFALL IHRER INTERNETDIENSTE, AUSFALLZEITEN ODER WARTUNGSARBEITEN;
    • UNSER VERSÄUMNIS, TECHNISCHE ODER ANDERE SUPPORTLEISTUNGEN ZU ERBRINGEN, ODER
    • SCHÄDEN, DIE DEN BETRAG ÜBERSTEIGEN, DEN SIE IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM EREIGNIS ODER DEN UMSTÄNDEN, DIE ZU SOLCHEN ANSPRÜCHEN GEFÜHRT HABEN, FÜR DIE DIENSTE (FALLS ZUTREFFEND) GEZAHLT HABEN, UND ZWAR FÜR ALLE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN.

    DIESER AUSSCHLUSS VON SCHADENERSATZ UND DIE EINSCHRÄNKUNG DES VERFÜGBAREN SCHADENERSATZES GELTEN FÜR ALLE ANSPRÜCHE, VERPFLICHTUNGEN UND HAFTUNGEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER MIT IHR IN ZUSAMMENHANG STEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUS EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG), EINEM GESETZ, EINEM VERTRAG ODER EINER ANDEREN RECHTSTHEORIE RESULTIEREN, SELBST WENN ZOOM, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER SEINE LIZENZGEBER ODER LIEFERANTEN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENERSATZES INFORMIERT WURDEN UND SELBST WENN IHRE RECHTSMITTEL IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.

    DA EINIGE STAATEN UND GERICHTSBARKEITEN BESTIMMTE AUSSCHLÜSSE VON SCHADENSERSATZ ODER HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN NICHT ZULASSEN, GILT DIE OBEN AUFGEFÜHRTE BESCHRÄNKUNG FÜR SIE NUR INSOWEIT, ALS DIE AUSSCHLÜSSE VON SCHADENERSATZ ODER HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN NACH GELTENDEM RECHT NICHT VERBOTEN SIND.

  53. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN, SCHIEDSVEREINBARUNG UND SAMMELVERZICHTSERKLÄRUNG
  54. Sie stimmen zu, bestimmte Streitigkeiten mit Zoom durch ein verbindliches Schiedsverfahren beizulegen („Schiedsvereinbarung“). Bei einem Schiedsverfahren entscheidet ein Schlichter und nicht ein Richter oder eine Jury über den Streitfall. Die Parteien verzichten ausdrücklich auf das Recht, eine Sammelklage oder eine im öffentlichen Interesse liegende Privatklage einzureichen oder Rechte in Prozessstandschaft geltend zu machen oder sich daran zu beteiligen. Diese Schiedsvereinbarung ersetzt alle früheren Versionen.

    27.1 Abgedeckte Streitigkeiten. Sie und Zoom stimmen zu, dass alle Streitigkeiten oder Ansprüche zwischen Ihnen und Zoom, die sich aus dieser Vereinbarung oder den Diensten ergeben oder damit in Zusammenhang stehen („Streitigkeiten“), einschließlich damit verbundener Software, Hardware, Integrationen, Werbung oder Marketing-Kommunikation, Ihres Kontos oder jeglicher Aspekte Ihrer Beziehung zu oder Transaktionen mit Zoom, durch ein verbindliches Schiedsverfahren und nicht vor Gericht beigelegt werden. Zum Zweck dieser Schiedsvereinbarung schließen Streitigkeiten ebenfalls Streitigkeiten ein, die vor dem Bestehen dieser oder einer früheren Version dieser Vereinbarung entstanden sind oder Tatsachen betreffen, sowie Ansprüche, die nach der Beendigung dieser Vereinbarung entstehen können. KLAGEN WURDEN EINGEREICHT UND SCHIEDSVERFAHREN BEANTRAGT ODER KÖNNEN IN ZUKUNFT EINGEREICHT BZW. BEANTRAGT WERDEN, DIE SIE BETREFFEN KÖNNTEN. IHRE ZUSTIMMUNG ZU DIESER SCHIEDSVEREINBARUNG KÖNNTE IHRE TEILNAHME AN DIESEN KLAGEN BEEINFLUSSEN.

    27.2 Ausnahmen vom Schiedsverfahren. Diese Schiedsvereinbarung erfordert keine Schlichtung der folgenden Ansprüche, die entweder von Ihnen oder Zoom erhoben werden: (i) Klagen mit geringem Streitwert, wenn die Anforderungen des Gerichts erfüllt sind und die Ansprüche nur auf individueller Basis bestehen, und (ii) Ansprüche in Bezug auf geistige Eigentumsrechte, einschließlich Marken, Handelsaufmachungen, Domänennamen, Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechten und Patenten.

    27.3 Informelle Streitbeilegung vorab. Wir möchten alle Streitigkeiten ohne ein Schiedsverfahren klären. Wenn Sie Streitigkeiten mit Zoom haben, stimmen Sie zu, vor der Einleitung eines Schiedsverfahrens einen individuellen Antrag („Antrag vor dem Schiedsverfahren“) an „ATTN: Litigation Department, Zoom Video Communications, Inc., 55 Almaden Blvd., San Jose, CA 95113, USA“ zu senden, damit wir gemeinsam an der Beilegung der Streitigkeiten arbeiten können. Ein Antrag vor dem Schiedsverfahren ist nur dann gültig, wenn er sich auf eine einzelne Person bezieht und für diese erfolgt. Ein Antrag vor dem Schiedsverfahren, der im Namen mehrerer Personen erfolgt, ist für alle ungültig. Der Antrag vor dem Schiedsverfahren muss Folgendes enthalten: (i) Ihren Namen, Ihre Telefonnummer, Postanschrift und E-Mail-Adresse, die mit Ihrem Konto verbunden ist, (ii) den Namen, die Telefonnummer, Postanschrift und E-Mail-Adresse Ihres Rechtsbeistands, falls vorhanden, (iii) eine Beschreibung Ihrer Streitigkeiten sowie (iv) Ihre Unterschrift. Im Falle von Streitigkeiten mit Ihnen sendet Zoom Ihnen ebenso eine E-Mail mit seinem individuellen Antrag vor dem Schiedsverfahren, einschließlich der oben aufgeführten Anforderungen, an die mit Ihrem Zoom Konto verbundene E-Mail-Adresse. Wenn die Streitigkeiten nicht innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen ab dem Zeitpunkt, zu dem entweder Sie oder Zoom einen Antrag vor dem Schiedsverfahren eingereicht haben, beigelegt werden, kann ein Schiedsverfahren beantragt werden. Wenn bei Ihnen oder Zoom Streitigkeiten vorliegen, die Ansprüche gemäß den Ausnahmen von der Schiedsgerichtsbarkeit in Abschnitt 27.2 Abs. 2 beinhalten, dann gilt dieser Abschnitt 27.3 für diese Streitigkeiten nicht. Sie stimmen zu, dass die Einhaltung dieses Abschnitts 27.3 eine Bedingung ist, die der Einleitung eines Schiedsverfahrens vorangeht, und dass der Schiedsrichter jedes Schiedsverfahren abweisen wird, das ohne die vollständige Einhaltung dieser informellen Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten beantragt wird.

    27.4 Schiedsverfahren. Wenn Sie oder Zoom nach Abschluss des informellen Verfahrens zur Beilegung von Streitigkeiten gemäß Abschnitt 27.3 ein Schiedsverfahren einleiten möchten, muss die einleitende Partei der anderen Partei einen Antrag auf ein Schiedsverfahren zustellen. Jeder Antrag auf ein Schiedsverfahren ist an die in Abschnitt 27.3 genannte Adresse der Rechtsabteilung von Zoom zu senden. Zoom sendet alle Anträge auf ein Schiedsverfahren an die E-Mail-Adresse, die mit Ihrem Zoom Konto verbunden ist, oder ggf. an Ihren Rechtsbeistand. Sie und Zoom stimmen zu, dass diese Schiedsvereinbarung dem Federal Arbitration Act („FAA“) unterliegt. Wenn das FAA aus irgendeinem Grund nicht greift, gelten die Gesetze des Bundesstaates, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, für Schiedsverfahren.

    Welches Schiedsgericht für Sie zuständig ist, hängt davon ab, wo Sie wohnen. Wenn Sie in Kalifornien ansässig sind, wird das Schiedsverfahren von ADR Services, Inc. („ADR Services“) nach dessen Schiedsordnung durchgeführt, die unter https://www.adrservices.com/services-2/arbitration-rules verfügbar ist. Wenn Sie nicht in Kalifornien ansässig sind, wird das Schiedsverfahren von National Arbitration and Mediation („NAM“) gemäß dessen geltenden Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten (Comprehensive Dispute Resolution Rules and Procedures) durchgeführt, die unter https://www.namadr.com/resources/rules-fees-forms verfügbar sind. Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und den Regeln des Anbieters des Schiedsverfahrens hat diese Vereinbarung Vorrang. Wenn der zuständige Anbieter des Schiedsverfahrens verfügbar ist, wählen die Parteien einen alternativen Anbieter für ein Schiedsverfahren aus. Können sich die Parteien nicht auf einen geeigneten alternativen Anbieter eines Schiedsverfahrens einigen, werden die Parteien ein zuständiges Gericht auffordern, einen Schiedsrichter gemäß 9 U.S.C. § 5 zu ernennen. Sofern Streitigkeiten über die Zuständigkeit eines Anbieters des Schiedsverfahrens bestehen, wird ein Schiedsrichter von NAM zur Beilegung dieser Streitigkeiten ernannt.

    Die Anhörungen im Rahmen des Schiedsverfahrens finden standardmäßig per Videokonferenz statt, es sei denn, Sie und Zoom stimmen schriftlich einem anderen Standort zu. Es wird ein einzelner Schiedsrichter benannt. Der Schiedsrichter kann Schadenersatz gewähren, Feststellungsklagen oder Unterlassungsansprüche anordnen sowie erstattungsfähige Kosten gewähren. Jeder Schiedsspruch kann durch ein zuständiges Gericht (beispielsweise durch ein Urteil) durchgesetzt werden. Ein Schiedsspruch hat keine ausschließende Wirkung in einem anderen Schieds- oder Gerichtsverfahren zwischen Zoom und einer anderen Person. Der Schiedsrichter hat die ausschließliche Befugnis, alle Schwellenfragen zur Schiedsfähigkeit zu klären, einschließlich der Frage, ob diese Vereinbarung anwendbar, unzumutbar oder durchsetzbar ist, sowie alle Einreden gegen ein Schiedsverfahren. Ein Gericht hat jedoch die ausschließliche Befugnis, über die Sammelverzichtserklärung in Abschnitt 27.6 zu entscheiden, einschließlich der Behauptung, dass dieser Abschnitt nicht durchsetzbar, illegal, nichtig oder anfechtbar ist oder dass gegen diesen verstoßen wurde.

    Wenn ein Antrag auf ein Verfahren vor einem Gericht für geringfügige Forderungen (siehe Abschnitt 27.2 Abs. 1) gestellt wird, nachdem ein Schiedsverfahren eingeleitet wurde, jedoch bevor ein Schiedsrichter ernannt wurde, wird dieses Schiedsverfahren verwaltungsmäßig abgeschlossen. Jede Uneinigkeit über die Zuständigkeit des Gerichts für geringfügige Forderungen wird vom Gericht für geringfügige Forderungen entschieden. Wenn Sie oder Zoom die Wahl des Gerichts für geringfügige Forderungen im Zuge Ihrer Streitigkeit anfechten und ein zuständiges Gericht feststellt, dass die Wahl des Gerichts für geringfügige Forderungen nicht durchsetzbar ist, wird diese Wahl von dieser Schiedsvereinbarung getrennt. Eine solche gerichtliche Entscheidung hat jedoch keine ausschließende Wirkung in einem anderen Schieds- oder Gerichtsverfahren, an dem Zoom und eine andere Person beteiligt sind.

    27.5 Verzicht auf ein Geschworenenverfahren. Sie und Zoom verzichten hiermit auf alle verfassungsmäßigen und gesetzlichen Rechte, vor Gericht zu klagen und einen Prozess vor einem Richter oder Geschworenen zu führen. Sie und Zoom entscheiden sich stattdessen dafür, dass alle Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren im Rahmen dieser Schiedsvereinbarung beigelegt werden, mit Ausnahme der in Abschnitt 27.2 oben genannten Fälle. Die gerichtliche Überprüfung eines Schiedsspruchs unterliegt einer sehr begrenzten Prüfung. Die Beweisführung kann in einem Schiedsverfahren eingeschränkt sein, und die Verfahren sind einfacher als bei Gericht.

    27.6 Sammelverzichtserklärung. Sie und Zoom stimmen zu, dass, mit Ausnahme der Bestimmungen in Abschnitt 27.7 unten, jeder von uns Ansprüche gegen den anderen nur auf individueller Basis und nicht auf Basis einer Sammelklage oder einer im öffentlichen Interesse liegenden Privatklage geltend machen kann, und die Parteien verzichten hiermit auf alle Rechte, Streitigkeiten auf Basis einer Sammelklage oder einer im öffentlichen Interesse liegenden Privatklage vorzubringen und angehört, verwaltet, gelöst oder geschlichtet zu bekommen. Vorbehaltlich dieser Schiedsvereinbarung kann der Schiedsrichter Feststellungsklagen oder Unterlassungsansprüche nur zugunsten der einzelnen Partei, die Rechtshilfe sucht, und nur in dem Umfang anordnen, der erforderlich ist, um die durch den individuellen Anspruch der Partei gerechtfertigte Rechtshilfe zu gewähren. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen dieser Schiedsvereinbarung stimmen Sie und Zoom zu, dass, wenn ein Gericht durch eine endgültige Entscheidung, gegen die keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden können, entscheidet, dass die Einschränkungen dieses Abschnitts 27.6 in Bezug auf einen bestimmten Anspruch oder Antrag auf Rechtshilfe (z. B. ein Antrag auf einen öffentlichen Unterlassungsanspruch) ungültig oder nicht durchsetzbar sind, dieser bestimmte Anspruch bzw. Antrag auf Rechtshilfe (und nur dieser bestimmte Anspruch bzw. Antrag auf Rechtshilfe) von dem Schiedsverfahren getrennt wird und vor den Staats- oder Bundesgerichten in San Jose, Kalifornien, verfolgt wird. Dieser Unterabschnitt hindert Sie oder Zoom nicht daran, sich an der Erfüllung von Ansprüchen einer Sammelklage zu beteiligen.

    27.7 Bellwether-Schiedsverfahren. Um die Effizienz der Verwaltung und Beilegung von Schiedsverfahren zu steigern, stimmen Sie und Zoom zu, dass, wenn innerhalb von einhundertachtzig (180) Tagen fünfzig (50) oder mehr einzelne, im Wesentlichen gleichartige Anträge auf ein Schiedsverfahren gegen eine der Parteien durch dieselbe oder mithilfe derselben Anwaltskanzlei, Gruppe von Anwaltskanzleien oder Organisationen gestellt werden („Sammeleinreichung“), die Parteien sechzehn (16) einzelne Anträge auf Schiedsverfahren (acht [8] pro Seite) auswählen, um ein Schiedsverfahren durchzuführen („Bellwether-Schiedsverfahren“). Ausschließlich diese sechzehn (16) Anträge auf ein Schiedsverfahren werden bei dem Anbieter von Schiedsverfahren eingereicht, und die Parteien werden die Verfahren, die nicht zu den Bellwether-Schiedsverfahren gehören, in der Schwebe halten und nicht einreichen. Zoom zahlt die Kosten des Anbieters von Schiedsverfahren für die sechzehn (16) Bellwether-Schiedsverfahren. Die Verjährungsfristen, einschließlich des Erfordernisses der Einreichung innerhalb eines (1) Jahres in Abschnitt 27.10 unten, bleiben gehemmt, wenn Anträge auf Schiedsverfahren, die nicht Bellwether-Schiedsverfahren sind, in der Schwebe gehalten werden. Während die Bellwether-Schiedsverfahren entschieden werden, dürfen keine anderen Anträge auf Schiedsverfahren, die Teil der Sammeleinreichung sind, bearbeitet, verwaltet oder entschieden werden, und es werden gegenüber dem Anbieter des Schiedsverfahrens von keiner Partei Kosten für die Einreichung oder andere Verwaltungsgebühren für einen solchen Antrag auf ein Schiedsverfahren fällig. Falls eine Partei entgegen dieser Bestimmung vorzeitig ein Schiedsverfahren beim Anbieter des Schiedsverfahrens einreicht, das kein Bellwether-Schiedsverfahren ist, stimmen die Parteien zu, dass der Anbieter des Schiedsverfahrens diese Anträge in der Schwebe hält.

    Alle Parteien stimmen zu, dass Anträge auf ein Schiedsverfahren „im Wesentlichen gleich“ sind, wenn sie aus demselben Ereignis oder Sachverhalt resultieren oder sich darauf beziehen und dieselben oder ähnliche Rechtsfragen aufwerfen und dieselbe oder ähnliche Abhilfe verlangen. Jede Partei kann beantragen, dass der Anbieter des Schiedsverfahrens einen einzigen ständigen Verwaltungsschiedsrichter („Verwaltungsschiedsrichter“) ernennt, um Schwellenfragen zu klären, wie z. B., (i) ob das Bellwether-Schiedsverfahren anwendbar oder durchsetzbar ist, (ii) ob bestimmte Anträge Teil einer Sammeleinreichung sind und (iii) ob Anträge innerhalb einer Sammeleinreichung in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, einschließlich Abschnitt 27.3, eingereicht wurden. In dem Bemühen, die Beilegung solcher Streitigkeiten durch den Verwaltungsschiedsrichter zu beschleunigen, stimmen die Parteien zu, dass der Verwaltungsschiedsrichter diese Verfahren als notwendig festlegen kann, um Streitigkeiten zügig zu lösen. Zoom trägt die Kosten für den Verwaltungsschiedsrichter.

    Die Parteien arbeiten nach Treu und Glauben mit dem Schiedsrichter, um jedes Bellwether-Schiedsverfahren innerhalb von einhundertzwanzig (120) Kalendertagen nach seiner ersten Konferenz vor der Anhörung abzuschließen. Die Parteien stimmen zu, dass das Bellwether-Schiedsverfahren darauf abzielt, einen insgesamt schnelleren, effizienteren und kostengünstigeren Mechanismus zur Beilegung von Sammelklagen zu schaffen, einschließlich der Ansprüche von Einzelpersonen, die nicht für ein Bellwether-Schiedsverfahren ausgewählt wurden.

    Nach Abschluss der Bellwether-Schiedsverfahren stimmen die Parteien einer globalen Mediation aller verbleibenden Anträge auf ein Schiedsverfahren zu, die die Sammeleinreichung umfasst („globale Mediation“). Die globale Mediation wird von dem Anbieter des Schiedsverfahrens verwaltet, der die Bellwether-Schiedsverfahren verwaltet. Wenn die Parteien nicht in der Lage sind, die verbleibenden Anträge auf ein Schiedsverfahren, die die Sammeleinreichung umfassen, innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der Mediation zu lösen, werden die verbleibenden Anträge auf ein Schiedsverfahren, die die Sammeleinreichung umfassen, von dem Anbieter eines Schiedsverfahrens auf individueller Basis gemäß den Regeln des Anbieters eines Schiedsverfahrens eingereicht und verwaltet, es sei denn, die Parteien stimmen gegenseitig schriftlich zu. Jede Partei kann beantragen, dass der Anbieter eines Schiedsverfahrens einen Verwaltungsschiedsrichter ernennt, der über Schwellenfragen bezüglich der neu eingereichten Anträge entscheidet.

    Die Parteien stimmen zu, nach Treu und Glauben mit dem Anbieter des Schiedsverfahrens zusammenzuarbeiten, um das Bellwether-Schiedsverfahren durchzuführen, einschließlich der Zahlung von Kosten für die Einreichung sowie Verwaltungskosten für die Bellwether-Schiedsverfahren, der Zurückstellung von Kosten für die Einreichung im Zusammenhang mit den Schiedsverfahren, die nicht zu den Bellwether-Schiedsverfahren gehören, bis die Bellwether-Schiedsverfahren und die anschließende globale Mediation abgeschlossen sind, und bei allen Schritten zu kooperieren, um die Zeit und die Kosten des Schiedsverfahrens zu minimieren, was Folgendes beinhalten kann: (i) die Ernennung einer Spezialinstanz zur Feststellung, die den Schiedsrichter bei der Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Feststellungen unterstützt, und (ii) die Annahme eines beschleunigten Zeitplans für das Schiedsverfahren. Diese Klausel zu den Bellwether-Schiedsverfahren ist in keiner Weise so auszulegen, dass sie eine Sammelklage jeglicher Art oder ein Schiedsverfahren mit gemeinsamen oder konsolidierten Ansprüchen zulässt, es sei denn, dies ist in dieser Klausel ausdrücklich vorgesehen. Die Verjährungsfristen, die für jeden Antrag auf ein Schiedsverfahren im Rahmen einer Sammeleinreichung gelten, einschließlich der Verpflichtung zur Einreichung innerhalb eines (1) Jahres gemäß Abschnitt 27.10 unten, sind von dem Zeitpunkt an gehemmt, an dem eine Partei einen Antrag vor dem Schiedsverfahren stellt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese Partei den Antrag auf ein Schiedsverfahren bei dem Anbieter des Schiedsverfahrens einreicht.

    27.8 Vergleichsangebote und Angebote zum Urteil. Mindestens zehn (10) Kalendertage vor dem für die Anhörung im Rahmen des Schiedsverfahrens anberaumten Termin können Sie oder Zoom der anderen Partei ein schriftliches Angebot zum Urteil unterbreiten, um ein Urteil zu bestimmten Bedingungen zuzulassen. Wenn das Angebot angenommen wird, wird das Angebot mit dem Nachweis der Annahme dem Anbieter des Schiedsverfahrens vorgelegt, der ein entsprechendes Urteil fällt. Wenn das Angebot nicht vor der Anhörung im Rahmen des Schiedsverfahrens oder innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach seiner Unterbreitung angenommen wird, je nachdem, was zuerst eintritt, gilt es als zurückgezogen und kann im Schiedsverfahren nicht als Beweismittel verwendet werden. Wenn das Angebot einer Partei von der anderen Partei nicht angenommen wird und es der anderen Partei nicht gelingt, einen besseren Schiedsspruch zu erwirken, darf die andere Partei ihre nach dem Angebot entstandenen Kosten nicht zurückfordern und muss die Kosten der anbietenden Partei ab dem Zeitpunkt des Angebots tragen (zu denen, ausschließlich für die Zwecke von Angeboten zum Urteil, angemessene Anwaltskosten gehören können, soweit sie gesetzlich erstattungsfähig sind, und zwar in Höhe eines Betrags, der den zugesprochenen Schadenersatz nicht übersteigt).

    Die Parteien stimmen zu, dass Streitigkeiten in Bezug auf Vergleichsangebote oder Angebote zum Urteil im Rahmen einer Sammeleinreichung von einem einzigen Schiedsrichter entschieden werden, sofern diese Angebote die gleichen wesentlichen Bedingungen enthalten. Bei Schiedsverfahren, an denen vertretene Parteien beteiligt sind, stimmen die Anwälte der vertretenen Parteien zu, jedem einzelnen Kläger oder Beklagten in dem Schiedsverfahren, dem ein solches Angebot unterbreitet wird, ein individuelles Vergleichsangebot bzw. ein individuelles Angebot zum Urteil zu unterbreiten.

    27.9 Kosten des Schiedsverfahrens. Außer in den Fällen, in denen eine Sammeleinreichung vorgesehen ist (siehe Abschnitt 27.7), sind ausschließlich Sie für die Zahlung der Kosten für die Einreichung, die Verwaltung und den Schiedsrichter verantwortlich, wie es in den Regeln des jeweiligen Anbieters des Schiedsverfahrens festgelegt ist. Wenn Sie über ein monatliches Bruttoeinkommen von weniger als 300 % der bundesstaatlichen Armutsrichtlinien verfügen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Befreiung von bestimmten Kosten des Schiedsverfahrens.

    27.10 Erfordernis der Geltendmachung innerhalb eines Jahres. Soweit gesetzlich zulässig und ungeachtet sonstiger Verjährungsfristen muss jeder Anspruch oder Klagegrund im Rahmen dieser Vereinbarung (mit Ausnahme von Streitigkeiten gemäß Abschnitt 27.2 Abs. 2) innerhalb eines (1) Jahres nach Entstehen des Anspruchs oder Klagegrunds geltend gemacht werden, andernfalls ist der Anspruch oder Klagegrund dauerhaft verjährt. Die Verjährungsfristen und die Fristen für etwaige Kosten des Schiedsverfahrens werden ausgesetzt, solange die Parteien das in Abschnitt 27.3 vorgeschriebene informelle Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten durchführen.

    27.11 Austritt. Sie können diese Schiedsvereinbarung ablehnen und aus einem Schiedsverfahren austreten, indem Sie eine E-Mail an opt-out@zoom.us innerhalb von (i) dreißig (30) Kalendertagen nach dem 1. April 2023 eine E-Mail senden, wenn Sie ein bereits bestehender Benutzer sind, oder (ii) dreißig (30) Kalendertagen nach dem Datum, an dem Sie Ihr Konto erstellt haben, wenn Sie ein neuer Nutzer sind. Ihre Mitteilung über den Austritt muss individuell gestaltet sein und von der E-Mail-Adresse versendet werden, die mit Ihrem individuellen Zoom Konto verbunden ist. Eine Mitteilung über den Austritt, die den Anschein erweckt, dass mehrere Parteien austreten, ist in Bezug auf alle diese Parteien ungültig. Keine Einzelperson (oder ihr Bevollmächtigter oder Vertreter) kann im Namen anderer Personen austreten. Ihre Mitteilung über den Austritt muss Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Adresse, die mit Ihrem Zoom Konto verknüpfte E-Mail-Adresse sowie eine unmissverständliche Erklärung enthalten, dass Sie diese Schiedsvereinbarung ablehnen. Wenn Sie sich für einen Austritt entscheiden, gilt dieser Austritt für diese Schiedsvereinbarung und alle früheren Versionen davon, und keine Partei hat das Recht, die andere Partei zu zwingen, Streitigkeiten mittels eines Schiedsverfahrens beizulegen. Alle anderen Teile dieser Schiedsvereinbarung gelten jedoch weiterhin für Sie, und das Zurücktreten von dieser Schiedsvereinbarung hat keine Auswirkungen auf andere Schiedsvereinbarungen, die Sie möglicherweise in Zukunft mit uns abschließen.

    27.12 Salvatorische Klausel. Sollte sich eine Bestimmung dieser Schiedsvereinbarung, mit Ausnahme der Bestimmungen in Abschnitt 27.6 oben, als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, so wird diese Bestimmung abgetrennt. Die übrigen Bestimmungen gelten jedoch weiterhin und sind so auszulegen, dass sie der ursprünglichen Absicht dieses Abschnitts einschließlich der abgetrennten Bestimmung so nah wie möglich kommen.

  55. ANONYMISIERTE UND AGGREGIERTE DATEN
  56. Sie stimmen zu, dass Zoom technische und andere Daten über Ihre Nutzung der Dienste und Software durch Sie und Ihre Endbenutzer auf nicht gekennzeichneter oder anonymisierter Basis („aggregierte anonyme Daten“) erhalten und zusammenfassen kann, und dass Zoom die aggregierten anonymen Daten in Übereinstimmung mit geltendem Recht verwenden darf, einschließlich zur Analyse, Entwicklung, Verbesserung, zum Support und Betrieb der Ihnen oder anderen nicht verbundenen Kunden bereitgestellten Dienste und Software während und nach der Laufzeit dieser Vereinbarung, einschließlich zur Erstellung von Branchenvergleichswerten oder Best-Practice-Anleitungen, Empfehlungen oder ähnlichen Berichten.

  57. DATENSCHUTZNACHTRAG FÜR US-BUNDESSTAATEN
  58. Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten oder persönliche Informationen im Rahmen der Dienstleistungserbringung verarbeiten, bestätigen Sie, dass Zoom in Ihrem Auftrag handelt und Sie Mittel und Zweck der Datenverarbeitung bestimmen.

    Wenn Sie (i) ein „Unternehmen“ sind und wir in Ihrem Auftrag „persönliche Informationen“ (gemäß der Definition im California Consumer Privacy Act von 2018, geändert durch den California Privacy Rights Act von 2020) verarbeiten, (ii) ein „Controller“ sind und wir in Ihrem Auftrag „personenbezogene Daten“ (gemäß der Definition in anderen anwendbaren bundesstaatlichen US-Datenschutzgesetzen) verarbeiten, oder (iii) Sie beide Kriterien unter (i) und (ii) erfüllen, dann ist unser Datenschutznachtrag für US-Bundesstaaten hierin durch Bezugnahme enthalten und gilt für unsere „Verarbeitung“ Ihrer „persönlichen Informationen“ und „personenbezogenen Daten“ (wie diese Begriffe unter den vorgenannten Gesetzen definiert sind).

  59. US-BUNDESREGIERUNG UND ANDERE STAATLICHE NUTZER
  60. Dieser Abschnitt 30 gilt, wenn Sie eine staatliche oder öffentliche Einrichtung sind, einschließlich der US-Bundesregierung oder einer Behörde oder eines Organs einer bundesstaatlichen, staatlichen oder lokalen Regierungseinrichtung. Die Software ist „kommerzielle Computersoftware“ und die Dienste sind „kommerzielle Dienste“, wie in 48 C.F.R. § 2.101 definiert, und stellen „kommerzielle Computersoftware“ dar, wie in 48 C.F.R. § 252.227-7014 Abs. a Abs.(1) definiert und wie in 48 C.F.R. §§ 12.212 und 227.7202 verwendet. Diese kommerzielle Computersoftware und die dazugehörige Dokumentation wird Ihnen und Ihren Endbenutzern zur Nutzung durch Sie und in Ihrem Namen mit ausschließlich den Rechten zur Verfügung gestellt, die allen anderen Endbenutzern gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen gewährt werden. Diese Vereinbarung, einschließlich (ausschließlich als Beispiel) der Abschnitte 12.3 Änderungen der Preise, 12.7 Beendigung oder Aussetzung für nicht geleistete Zahlungen, 14. Laufzeit, Kündigung und Aussetzung, 15. Änderungen dieser Vereinbarung, 25. Schadloshaltung, 27. Beilegung von Streitigkeiten, Schiedsvereinbarung und Sammelverzichtserkärung, 33.3 Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand, gilt für Sie, sofern es Ihnen nicht durch die geltenden Gesetze Ihrer Gerichtsbarkeit untersagt ist, diese Bedingungen zu akzeptieren. Wenn und soweit eine Bestimmung dieser Vereinbarung auf diese Weise untersagt ist, gilt diese Bestimmung nur insoweit als geändert, als dies vernünftigerweise erforderlich ist, um mit dem geltenden Recht übereinzustimmen, aber um dieser Vereinbarung und den anwendbaren Bedingungen in ihrer schriftlichen Form größtmögliche Wirkung zu verleihen.

  61. RICHTLINIEN, NACHTRAG ZUR DATENVERARBEITUNG
  62. 31.1 Datenschutzerklärung. Sie stimmen unserer Datenschutzerklärung zu und willigen ein, dass die Erhebung, Weitergabe und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (ggf. einschließlich der Organisation, Strukturierung, Speicherung, Verwendung oder Offenlegung) unserer Datenschutzerklärung und gegebenenfalls unserem Nachtrag zur globalen Datenverarbeitung und dem Datenschutznachtrag für US-Bundesstaaten unterliegt.

    31.2 Leitfäden, Hinweise und andere Richtlinien. Sie stimmen unseren geltenden Leitfäden, Erklärungen, Hinweisen und Richtlinien zu, die Sie unter zoom.us/de/trust/resources/ finden, einschließlich unserer Richtlinie zur angemessenen Nutzung von Zoom Phone, der Zoom Phone-Nummernrichtlinie, unseren Richtlinien zur angemessenen Nutzung, unseres Notrufhinweises für die USA, Notrufhinweises für Kanada, Notrufhinweises für die EU und Leitfadens für Behördenanfragen, und Sie nehmen zur Kenntnis und bestätigen, dass die Nutzung der Dienste durch Sie oder Ihre Endbenutzer diesen Leitfäden, Hinweisen und Richtlinien unterliegt.

    31.3 Nachtrag zur Datenverarbeitung. Wenn Sie Inhaber eines Geschäfts-, Unternehmens- oder Bildungskontos sind und Ihre Nutzung der Dienste erfordert, dass Zoom die personenbezogenen Daten eines Endbenutzers im Rahmen einer Vereinbarung zur Datenverarbeitung verarbeitet, so findet die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch Zoom laut dem Nachtrag zur globalen Datenverarbeitung von Zoom statt.

  63. MARKETING
  64. Sie erteilen Zoom die Berechtigung und gewähren Zoom das Recht, (i) Sie als Kunden zu identifizieren und Ihr Logo in Marketingmaterialien von Zoom zu verwenden (z. B. auf der Zoom Website, in E-Mails, Präsentationen, Broschüren) und (ii) Inhalte rund um Ihre Erfahrungen als Zoom Kunde zu entwickeln (z. B. eine schriftliche Fallstudie oder eine Video-Fallstudie). Sämtliche Inhalte, die gemäß der vorstehenden Klausel (ii) dieses Abschnitts 32 erstellt werden, werden in Zusammenarbeit mit Ihnen erstellt und ausschließlich mit Ihrer schriftlichen Genehmigung verwendet. Zoom wird alle von Ihnen gemäß der Klausel (i) dieses Abschnitts 32 zur Verfügung gestellten Marken in Übereinstimmung mit allen angemessenen Markenrichtlinien verwenden, die Sie uns vor unserer Verwendung schriftlich zur Verfügung stellen.

  65. SONSTIGES
  66. 33.1 Abtretung, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger. Ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung können Sie Ihre Rechte nicht abtreten und keine Ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung übertragen. Jede angebliche Abtretung oder Übertragung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist null und nichtig. Wir sind berechtigt, unsere Rechte abzutreten oder alle oder einen Teil unserer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung an Sie zu übertragen, (i) im Falle einer Fusion, einer Übernahme oder eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller unserer Vermögenswerte oder (ii) an unsere verbundenen Unternehmen. Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger bindend und wirkt zu ihren Gunsten.

    33.2 Auftraggeber. Wenn Ihr Zoom Konto eine „Rechnung an”/„Verkauft an”-Adresse in Indien aufweist, ist der Auftraggeber gemäß dieser Vereinbarung ZVC India Pvt. Ltd., ein mit Zoom verbundenes Unternehmen.

    33.3 Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand. Die Gesetze des Staates Kalifornien, USA, ungeachtet der Grundsätze des Kollisionsrechts, regeln alle Angelegenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, einschließlich ihrer Auslegung, Ausführung, Erfüllung und Durchführung, mit der Ausnahme, dass der Federal Arbitration Act die Bestimmungen über das Schiedsverfahren regelt. Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in Abschnitt 27, stimmen die Parteien der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der staatlichen Gerichte in Santa Clara County, Kalifornien, und den bundesstaatlichen Gerichten im Northern District of California zu. Ungeachtet des Vorstehenden stimmen Sie und Zoom zu, dass dieser Absatz weder Sie noch uns an der Eröffnung von Verfahren (einschließlich Nichtigkeitsverfahren) vor dem United States Patent Trial and Appeal Board (PTAB), den United States Trademark Trial and Appeal Boards (TTAB), dem United States Patent and Trademark Office PTO), dem United States Copyright Office oder einem ausländischen Patent-, Marken- oder Urheberrechtsamt hindert, sofern sich ein solches Verfahren auf die Gültigkeit, Durchsetzbarkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit eines Urheberrechts, Patents, einer Marke oder eines anderen geistigen Eigentumsrechts bezieht, das Ihnen oder Zoom gehört oder übertragen wurde. Wenn Sie im Rahmen dieser Vereinbarung als Verbraucher handeln und Ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder im Vereinigten Königreich haben, wird Ihnen durch die vorstehende Rechtswahl nicht der Schutz entzogen, der Ihnen durch Bestimmungen gewährt wird, von denen nicht durch Vereinbarung aufgrund der für Sie geltenden Gesetze an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort abgewichen werden kann.

    33.4 Sprache und Übersetzungen. Alle Benachrichtigungen und Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen in englischer Sprache erfolgen. Wenn wir eine Übersetzung der englischsprachigen Version dieser Vereinbarung zur Verfügung stellen, dann hat im Falle von Widersprüchen oder Unstimmigkeiten die englischsprachige Version dieser Vereinbarung Vorrang.

    33.5 Zusammenführung, Integration. Diese Vereinbarung stellt die endgültige Vereinbarung zwischen Ihnen und Zoom dar und enthält den vollständigen und ausschließlichen Wortlaut Ihrer und unserer Vereinbarung in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Alle früheren oder gleichzeitigen Schriftstücke, Verhandlungen und Gespräche zwischen Ihnen und Zoom, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen, sind ausdrücklich in dieser Vereinbarung zusammengeführt und durch sie ersetzt. Wir widersprechen ausdrücklich und stimmen keinen von Ihnen vorgelegten Bedingungen zu, die ergänzend zu oder abweichend von den in dieser Vereinbarung oder einem Bestellformular enthaltenen Bedingungen sind. Sie bestätigen, dass keine von Ihnen vorgelegten Bedingungen, die den Anschein erwecken, die Bedingungen dieser Vereinbarung oder eines Bestellformulars zu ergänzen, zu ändern oder zu verändern, für uns verbindlich sind, einschließlich (i) Texten oder Informationen, die in einer Bestellung, E-Mail-Korrespondenz, Rechnung oder Rechnungsbearbeitung oder einem vorgedruckten Formular enthalten sind, oder (ii) Bedingungen einer Angebotsanfrage, einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, einer Informationsanfrage oder eines Fragebogens. Bei Abschluss dieser Vereinbarung haben weder Sie noch Zoom sich auf eine Erklärung, Zusicherung, Garantie oder Vereinbarung der anderen Partei verlassen, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung enthalten ist.

    33.6 Kein Vertretungsverhältnis. Zoom und Sie sind unabhängige Vertragspartner und beabsichtigen nicht, durch den Abschluss dieser Vereinbarung ein ausdrückliches oder stillschweigendes Vertretungsverhältnis zu begründen, unabhängig davon, ob es sich um ein bundes- oder einzelstaatliches Vertretungsrecht handelt.

    33.7 Keine Rechte oder Rechtsbehelfe Dritter. Diese Vereinbarung ist nicht dazu bestimmt, anderen Personen als Zoom und Ihnen einklagbare Rechte oder Rechtsbehelfe zu gewähren.

    33.8 Benachrichtigungen. Wir können Sie per (i) E-Mail an die in Ihren Kontoinformationen hinterlegte E-Mail-Adresse, (ii) schriftlich per Brief, der von einem staatlich anerkannten Übernacht-Zustelldienst übermittelt wird, oder (iii) per Expresssendung an Ihre in Ihren Kontoinformationen hinterlegte Adresse benachrichtigen. Sie sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse sowie Hausanschrift auf dem neuesten Stand sind. Sie stimmen zu, dass jede Benachrichtigung, die an die zu diesem Zeitpunkt aktuelle E-Mail-Adresse oder Hausanschrift in unseren Systemen gesendet wird, eine angemessene und verbindliche Benachrichtigung für Sie darstellt. Sie benachrichtigen uns (eine solche Benachrichtigung gilt als erfolgt, wenn sie bei Zoom eingeht) per Brief, der von einem staatlich anerkannten Übernacht-Zustelldienst übermittelt wird, oder per Expressendung an „Attention Legal Dept., Zoom Video Communications, Inc., 55 Almaden Blvd, San Jose, CA, 95113, Suite 600, USA“.

    33.9 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, werden die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon nicht berührt oder beeinträchtigt. Sie und Zoom beabsichtigen, dass alle ungültigen, rechtswidrigen oder nicht durchsetzbaren Teile dieser Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie die größtmögliche Wirkung und Absicht des Originals erzielen. Sollte eine Auslegung des ungültigen, rechtswidrigen oder nicht durchsetzbaren Teils nicht möglich sein, wird der ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Teil von dieser Vereinbarung abgetrennt und der Rest dieser Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft.

    33.10 Fortbestehen. Alle Abschnitte dieser Vereinbarung, die nach Beendigung oder Ablauf fortbestehen sollten, bleiben bestehen, einschließlich der Abschnitte, die sich auf vertrauliche Informationen, die Eigentumsrechte von Zoom, die von Ihnen gegenüber Zoom gewährten Lizenzrechte, die Zahlungsverpflichtungen, die Haftungssausschlüsse, die Schadloshaltung, das Schiedsverfahren und die Haftungsbeschränkung beziehen.

    33.11 Verzichtserklärung. Zooms Versäumnis, ein Recht auszuüben oder eine Bedingung oder Bestimmung aus dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keine aktuelle oder zukünftige Verzichtserklärung dar. Damit eine Verzichtserklärung uns gegenüber wirksam ist, muss sie schriftlich erfolgen und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von Zoom unterzeichnet sein.

    33.12 Auslegung. Alle hierin enthaltenen Überschriften, Titel oder Abschnittsbezeichnungen in dieser Vereinbarung dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und definieren oder erklären in keiner Weise einen Abschnitt oder eine Bestimmung. Alle im Singular definierten Begriffe haben dieselbe Bedeutung, wenn sie im Plural verwendet werden, und umgekehrt, sofern angemessen und nicht anders angegeben. Jegliche Verwendung der Begriffe „z. B.“ oder „einschließlich“ oder Varianten davon in dieser Vereinbarung sind so auszulegen, als würde der Zusatz „aber nicht beschränkt auf“ folgen.

  67. DEFINITIONEN 
  68. Die folgenden Definitionen gelten für diese Vereinbarung. Dienstspezifische Definitionen finden Sie in der Beschreibung der Zoom Dienste.

    Kundendaten“ bezeichnet Informationen, die Zoom zur Verfügung gestellt werden, damit dieses die Bedingungen der Vereinbarung erfüllen und den Zugriff auf die Dienste ermöglichen kann (z. B. Firmenname, Rechnungsadresse, Steueridentifikationsnummer, MwSt.-Identifikationsnummer, Name des Ansprechpartners und Kontaktdaten).

    Endbenutzer“ bezeichnet einen Host oder Teilnehmer, der die Dienste nutzt.

    Host“ hat die in der Beschreibung der Zoom Dienste angegebene Bedeutung.

    Erste Abolaufzeit“ bezeichnet die erste Abolaufzeit für einen Dienst wie in einem Bestellformular angegeben.

    Gesetz“ bezeichnet alle nationalen, regionalen, bundesstaatlichen, provinziellen oder lokalen Gesetze, Statuten, Regeln, Vorschriften, Verordnungen, Verwaltungsverfügungen, Urteile, Dekrete, Anordnungen, Anweisungen oder Richtlinien, die auf die Bereitstellung der Dienste oder Software durch Zoom und Ihre Nutzung dieser Dienste oder Software anwendbar sind.

    Meeting“ hat die in der Beschreibung der Zoom Dienste angegebene Bedeutung.

    Teilnehmer“ hat die in der Beschreibung der Zoom Dienste angegebene Bedeutung.

    Telefon-Host“ hat die in der Beschreibung der Zoom Dienste angegebene Bedeutung.

    Eigentumsrechte“ bezeichnet alle Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, sämtliches Know-how, alle Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Datenschutzrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum oder Eigentumsrechte.

    Verlängerungslaufzeit bezeichnet die Verlängerungslaufzeit eines Abos für einen Dienst, die nach der ersten Abolaufzeit oder einer anderen Verlängerungslaufzeit beginnt, wie in einem Bestellformular angegeben.

    Dienste“ bezeichnet (i) alle Dienste, die in der Beschreibung der Dienste beschrieben und Ihnen gemäß einem Bestellformular, das auf diese Vereinbarung verweist, zur Verfügung gestellt werden, (ii) alle kostenlosen Dienste, die Ihnen von Zoom nach eigenem Ermessen in Verbindung mit dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, ob sie in der Beschreibung der Dienste beschrieben sind oder nicht, (iii) alle Supportdienste, die Ihnen von Zoom gemäß unserer jeweils aktuellen Dokumentation, einem Bestellformular, das auf diese Vereinbarung verweist, oder beidem zur Verfügung gestellt werden, und (iv) die Zoom Website, einschließlich des Zugangs zu oder der Nutzung der webbasierten Anwendung von Zoom.

    Steuern und Gebühren“ bezeichnet alle anwendbaren Umsatz-, Verbrauchs-, Umwelt- oder behördlichen Steuern (einschließlich MwSt.), Gebühren, Tarife, Abgaben (einschließlich Zöllen) oder anderen ähnlichen Gebühren, Zuschläge oder Veranlagungen (einschließlich aller Strafen oder Zinsen, die im Zusammenhang mit der Unterlassung einer Zahlung oder dem Verzug bei der Zahlung der vorgenannten Beträge zu zahlen sind), die auf die Bereitstellung der Dienste für Sie oder Ihre Nutzung derselben erhoben werden oder anderweitig damit verbunden sind (mit Ausnahme der von Zoom erhobenen Einkommensteuer).

    MwSt.“ bezeichnet jede Mehrwertsteuer und jede andere ähnliche Steuer, unabhängig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union als Ersatz für oder zusätzlich zu dieser Steuer oder an anderer Stelle erhoben wird, jede Waren- und Dienstleistungssteuer, PIS/COFINS, jede ähnliche indirekte Steuer oder eine ihr entsprechende Steuer im Zusammenhang mit den oder anderweitig in Bezug auf die von Zoom Ihnen gegenüber erbrachten Dienste.

    Zoom web-basierte Anwendung“ bezeichnet den Web Client von Zoom, der über die Zoom-Website verfügbar ist und es Ihnen und den Endbenutzern ermöglicht, über einen Webbrowser an einem Meeting teilzunehmen, ohne Plug-ins oder Software herunterzuladen.

    Zoom-Website“ bezeichnet die Website von Zoom unter https://zoom.us/de/ oder eine andere Website, die Zoom von Zeit zu Zeit betreibt.

Hinweise zur Aktualisierung der Nutzungsbedingungen:

Die an Abschnitt 10 vorgenommenen Änderungen verdeutlichen den Umfang der Datennutzung durch Zoom, schränken die Lizenzen von Zoom ein und stellen klar, dass Zoom keine Kundeninhalte wie Audio-, Video- oder Chatinhalte zum Trainieren seiner Modelle künstlicher Intelligenz verwendet.